Neu bei Fortytools: Artikel ohne Mehrwertsteuer ausweisen

Neu bei Fortytools: Artikel ohne Mehrwertsteuer ausweisen

Ab sofort können in Rechnungen auch Artikel ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Bisher war es lediglich bei Leistungen wie Unterhalts-oder Büroreinigungen möglich, diese ohne Mehrwertsteuer auszuweisen – um beispielsweise Subunternehmer-Rechnungen erstellen zu können. Jetzt lassen sich aber auch Artikel mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% ausweisen.

Dies bringt vor allem Erleichterungen für diejenigen unserer Kunden mit sich, die Artikel ins EU-Ausland wie z. B. Österreich liefern und somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Bereits in der Software hinterlegte Artikel müssen so nicht erneut (und somit doppelt) und mit einem anderen Steuersatz angelegt werden, sondern können stattdessen im Rechnungsformular einfach mit einer anderen Leistungsart verknüpft werden.

Das Einzige, was Sie dafür tun müssen, ist, im Rechnungsformular die Leistungsart des Artikels zu ändern. Hierfür klicken Sie in der Position des Artikels einfach auf den kleinen Stift rechts neben dem Fenster „Leistungszeitraum“, und wechseln dann zu der gewünschten Leistungsart.

Zu guter Letzt sieht eine Rechnung mit einem Artikel ohne Mehrwertsteuer dann in etwa folgendermaßen aus:




Wir hoffen, dass dies für alle Gebäudereiniger, die Kunden im EU-Ausland beliefern, eine Erleichterung bedeutet.

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