Subunternehmerrechnung ohne Umsatzsteuer als Gebäudereinigung

Subunternehmerrechnung ohne Umsatzsteuer als Gebäudereinigung

Arbeitet ein Gebäudereinigungsunternehmen als Subunternehmer für ein anderes Unternehmen, das ebenfalls Dienstleistungen im Gebäudereiniger-Bereich erbringt, erfolgt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz.

Die Leistungen werden vom ausführenden Unternehmen dann ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, der Rechnungsempfänger hat die anfallende Umsatzsteuer selber ans Finanzamt abzuführen.

Jede Subunternehmerrechnung, die von einem Gebäudereinigungsunternehmen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt wird, muss mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Umkehr der Umsatzsteuerschuld nach §13 b UStG vorliegt.

Die Subunternehmerregelung greift auch für Gebäudereinigungsunternehmen mit Kleinunternehmerreglung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.steuerberater-muenchen24.de/Aktuelles/Umsatzsteuer_und_Gebaeudereinigung.

Wie einfach Sie Subunternehmer-Rechnungen mit Fortytools erstellen können, erfahren Sie im Fortytools Hilfe-Artikel Subunternehmer-Rechnungen ohne Umsatzsteuer.

Alternativ können Sie auch unsere Vorlage für Subunternehmer-Rechnungen nutzen.

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