Kostenvoranschläge gehören zum Handwerk. Auch für Gebäudereinigungen, Alltagshilfen und Betreuungsdienste ist es alltägliche Aufgabe, die Kosten für Aufträge zu berechnen und Angebote zu erstellen. Die Frage, die sich hierbei häufig stellt, ist, ob man dem Kunden die Kostenanschläge in Rechnung stellen kann. Dies lässt sich eigentlich recht leicht beantworten, alles Wissenswerte dazu erfahren Sie, wie immer, bei uns im Blog.
Kostenvoranschläge sind Teil des Geschäfts, vor einer Übereinkunft zu einem Auftrag werden diese von Kunden und möglichen Kunden angefordert, um sich eine Übersicht über die anstehenden Kosten zu verschaffen und gegebenenfalls Alternativen in Betracht zu ziehen.
Dies gilt auch für Angebote, welche, im Gegensatz zum Kostenvoranschlag, verbindlich sind. In beiden Fällen können Sie sich die Erstellung vergüten lassen. Denn die in die Aufstellung investierte Zeit ist Geld, das Sie sonst selber tragen müssen. Wer mehrere Stunden für die Erstellung eines Angebots aufbringt, kann diese Zeit nicht für andere Arbeiten und Aufträge verwenden.
Muss die Vergütung vertraglich festgelegt werden? Ja! Voraussetzung für die Berechnung und Bezahlung von Aufträgen und Kostenvoranschlägen ist eine schriftliche Abmachung mit dem potenziellen Kunden. Klären Sie diesen also darüber auf und gehen Sie dann eine vertragliche Übereinkunft ein, welche klarstellt, dass Aufträge oder Kostenvoranschläge zu vergüten sind.
Klar kommunizierte Preise für Angebote und Kostenvoranschläge schützen Sie auch vor fruchtloser Arbeit für Knauser, die überall Angebote einholen, und dann aufs Günstigste setzen, ohne die von Ihnen investierte Zeit zu respektieren. Nur wirklich interessierte Kunden werden auf diesem Wege Kostenvoranschläge und Angebote in Auftrag geben. Für alles andere ist die Zeit zu schade.
Um Angebote bzw. Kostenanschläge/Aufstellungen zu berechnen, gibt es verschiedene Optionen:
In jedem Fall bietet sich der Angebotsrechner unserer Kollegen von Handwerk.com an, um entweder Pauschalen oder individuelle Angebote zu errechnen.
Achtung: Bei der Angebotsaufstellung sollten Sie so detailliert wie möglich vorgehen, um nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben, welche durch später geäußerte Kundenwünsche anfallen, aber durch Pauschalisierungen im Angebot von Ihnen getragen werden müssen.
Eine Alternative zu speziell in Rechnung gestellten Angeboten und Kostenvoranschlägen, samt vertraglicher Vergütungsvereinbarung, ist die Einbeziehung dieser in die von Ihnen publizierten Preise. Die anfallenden Kosten können in Materialpreisaufschlägen bzw. Stundenverrechnungssätzen einbezogen werden. Allerdings muss hierbei für eine Vergütung eine Auftragserteilung erfolgen.
Wie Sie sehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Angebote und Kostenvoranschläge vergüten zu lassen. Dies wird in jedem Fall empfohlen, da Ihr Unternehmen sonst für die anfallenden Kosten aufkommt.
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