Was sich Juli 2025 bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ändert – und wie fortytools Pflegedienste unterstützt

Seit dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in der Pflegefinanzierung in Kraft: Die bislang getrennt geregelten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Ziel ist es, den Zugang zu Leistungen der häuslichen Pflege zu vereinfachen, die Bürokratie zu reduzieren und die Budgets flexibler zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert, welche Vorteile der gemeinsame Jahresbetrag bietet, was dabei zu beachten ist und wie fortytools Ihnen bei der Umstellung hilft.
Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Bislang wurden Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) von den Pflegekassen als getrennte Leistungen mit jeweils eigenem Budget behandelt. Auch für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutete das: zwei Anträge, unterschiedliche Voraussetzungen und getrennte Abrechnungen.
Seit dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen im Rahmen eines einheitlichen Jahresbetrags nach § 42a SGB XI zusammengeführt. Damit entfällt die bisher notwendige Aufteilung auf zwei getrennte Budgets. Der neue Betrag vereinfacht die Finanzierung deutlich: Pflegebedürftige müssen nicht mehr entscheiden, welchen Anteil sie für welche Leistung verwenden. Stattdessen steht ihnen ein flexibles Gesamtbudget zur Verfügung.
Weitere Hintergründe zur Verhinderungspflege finden Sie im Artikel „Verhinderungspflege: Alles Wissenswerte zur begrenzten Entlastung der Pflegeperson“.
Entlastungsbudget: Grundlage für den gemeinsamen Jahresbetrag
Die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags ist Bestandteil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt dieser bereits seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Juli 2025 profitieren alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 davon.
Im Rahmen der umfassenden Pflegereform ist das Entlastungsbudget ein zentrales Instrument zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Details zu weiteren Änderungen finden Sie im Blogbeitrag „Pflegegelderhöhung 2024: 6 Änderungen in der Pflege“.
Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Alt
Gültig ab: 01.01.2024
Jahresbetrag: 3.386 Euro
Gilt für: Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5
Neu
Gültig ab: 01.07.2025
Jahresbetrag: 3.539 Euro
Gilt für: Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2
🛈 Der gemeinsame Jahresbetrag kann für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege frei aufgeteilt werden – je nach Bedarf und Situation.
Was ändert sich konkret?
Mit der Einführung des gemeinsamen Budgets treten mehrere wichtige Änderungen in Kraft:
- Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich: Die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten häuslicher Pflege für die Verhinderungspflege entfällt. Leistungen sind ab Pflegegrad 2 direkt verfügbar.
- Verlängerung der Leistungsdauer: Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden (zuvor sechs Wochen).
- Fortzahlung des Pflegegelds: Während der Verhinderungspflege wird das hälftige Pflegegeld bis zu acht Wochen pro Jahr weitergezahlt.
- Flexible Nutzung: Der Gesamtbetrag kann individuell auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verteilt werden – unabhängig vom jeweiligen Anteil.
Für ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ergeben sich durch die Umstellung in der Praxis auch konkrete Herausforderungen:
Die bisherige Trennung der Budgets führte zu spezifischen Abrechnungsprozessen mit unterschiedlichen Bedingungen. Durch die Zusammenführung müssen interne Abläufe und Softwarelösungen angepasst werden. Besonders die Nachvollziehbarkeit bereits erbrachter Leistungen und deren korrekte Anrechnung auf den neuen Jahresbetrag verlangt präzise Systemunterstützung.
Vorteile des gemeinsamen Jahresbetrags
1. Vereinfachung der Abrechnung:
Die früher notwendige Umwandlung von Budgets zwischen § 39 und § 42 entfällt. Es gibt ein einziges Budget, das einfacher verwaltet werden kann.
2. Flexibilität für Pflegebedürftige:
Pflegebedürftige können das Budget bedarfsgerecht einsetzen – unabhängig davon, ob Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nötig ist. Auch wenn eine Leistung regional schwer zugänglich ist, kann das Budget dennoch voll genutzt werden.
3. Höheres Gesamtniveau der Leistungen:
Mit 3.539 Euro jährlich steht ab Juli 2025 ein höherer Betrag zur Verfügung als bei der bisherigen Kombination beider Einzelbudgets. Das schafft mehr finanzielle Sicherheit für Pflegesituationen.
Was ist bei der Nutzung zu beachten?
- Anträge bleiben notwendig: Es muss weiterhin ein Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege gestellt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag regelt lediglich die Finanzierung.
- Voranmeldung empfohlen: Insbesondere bei geplanten Maßnahmen wie Urlaub oder Reha sollten Leistungen vorab beantragt werden, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
- Abrechnung nachträglich möglich: Bei unvorhergesehenen Situationen wie Krankheit oder Unfall können Leistungen auch rückwirkend mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
fortytools: System bereits angepasst
fortytools hat auf die neue Gesetzeslage reagiert und das System an die neuen Vorgaben angepasst:
- Automatische Umstellung der Leistungsarten: Wenn bisher eine Leistungsart mit Rechtsgrundlage § 39 SGB XI angelegt ist, wird automatisch eine neue Leistungsart mit § 42a ergänzt.
- Transparente Hinweise im Dashboard: Kundinnen und Kunden werden darauf hingewiesen, dass eine Umstellung möglich ist.
- Angepasstes Formular mit neuem Budget: Im Formular ist der neue Jahresbetrag abzüglich bereits genutzter Leistungen automatisch hinterlegt. Individuelle Anpassungen bleiben möglich.
So entfällt für Pflegeeinrichtungen ein Großteil des manuellen Aufwands – und das Risiko fehlerhafter Abrechnungen sinkt deutlich. fortytools sorgt dafür, dass Sie auch bei dieser Reform gesetzlich auf dem aktuellen Stand bleiben und sich auf die Versorgung Ihrer Kunden konzentrieren können.
Fazit
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege schafft mehr Klarheit, Flexibilität und finanzielle Sicherheit in der häuslichen Pflege. Gleichzeitig reduziert er bürokratische Hürden. Mit der bereits integrierten Anpassung im System unterstützt fortytools ambulante Dienste zuverlässig bei der Umstellung – und schafft Freiräume für das Wesentliche: die Versorgung von Pflegebedürftigen.
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