GmbH, AG & Co. KG – Welche Rechtsform ist die richtige für Handwerksbetriebe?

GmbH, AG & Co. KG – Welche Rechtsform ist die richtige für Handwerksbetriebe?

Die Wahl der passenden Rechtsform im Handwerk ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Betriebs. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Finanzierung, Nachfolgeregelung und Außenwirkung des Unternehmens. Ob Einzelunternehmen, GmbH, UG, GbR, KG oder GmbH & Co. KG – jede Unternehmensform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile.

Gerade im Handwerk ist die Wahl der Rechtsform stark von individuellen Faktoren abhängig. Deshalb empfiehlt sich eine fachkundige Beratung – zum Beispiel bei der zuständigen Handwerkskammer – um langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen.

Einzelunternehmen – unkomplizierter Start für Handwerksgründer

Die mit Abstand häufigste Rechtsform bei Handwerksbetrieben ist das Einzelunternehmen. Es lässt sich schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand gründen. Ein Notar ist nicht erforderlich, und es besteht keine Pflicht zur Kapitaleinlage. Der Unternehmer trifft alle Entscheidungen selbst – trägt aber auch die volle persönliche Haftung, einschließlich seines Privatvermögens.

Vorteile

  • Keine Mindestkapitalanforderung
  • Einfache Gründung (Gewerbeanmeldung + Handwerksrolle)
  • Volle Entscheidungsfreiheit

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung
  • Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
  • Schwierige Nachfolgeregelung

GbR und OHG – Gründung mit Partnern, aber mit Privatvermögenshaftung

Wer den Handwerksbetrieb nicht allein führt, sondern mit Partnern gründet, wählt häufig die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie eignet sich für kleinere Betriebe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb. Wird ein solcher erreicht, entsteht automatisch eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) mit zusätzlichen Pflichten (z. B. Handelsregistereintrag).

Vorteile

  • Einfache Gründung mit Gesellschaftsvertrag
  • Ideal für familiäre oder kleine betriebliche Partnerschaften
  • Keine Pflicht zur Einlage

Nachteile

  • Haftung mit Privatvermögen
  • Evtl. automatische Umwandlung in OHG bei Geschäftsausweitung

Kommanditgesellschaft (KG) – Kapitalbeteiligung bei begrenztem Risiko

Die Kommanditgesellschaft bietet eine Kombination aus unternehmerischer Führung und Kapitalbeteiligung durch Dritte. Geschäftsführender Gesellschafter haften unbeschränkt, Kommanditisten nur mit ihrer Einlage. Besonders bei Unternehmensnachfolgen oder als Möglichkeit zur Eigenkapitalstärkung ist diese Form beliebt.

Vorteile

  • Eigenkapital durch stille Teilhaber
  • Geschäftsführender Gesellschafter behält unternehmerische Kontrolle
  • Haftungsbeschränkung für Kommanditisten

Nachteile

  • Komplexere Gründung und Vertragsgestaltung
  • Geschäftsführender Gesellschafter haftet weiterhin voll

GmbH – bewährte Kapitalgesellschaft mit Haftungsschutz

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Rechtsform für wachsende Handwerksunternehmen. Sie schützt die Gesellschafter vor persönlicher Haftung (nur in Höhe ihrer Einlagen) und signalisiert im Geschäftsverkehr Seriosität. Erforderlich ist allerdings ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, ein notarieller Gesellschaftsvertrag und laufende steuerliche Pflichten.

Vorteile

  • Haftungsbegrenzung auf Gesellschaftsvermögen
  • Gute Reputation und Kreditwürdigkeit
  • Bessere Struktur für Wachstum und Investoren

Nachteile

  • Gründungsaufwand (Notar, Handelsregister)
  • Bilanzierungspflicht, höhere Buchhaltungskosten
  • Gesellschafter haften teils doch – z. B. bei Bürgschaften

GmbH & Co. KG – steuerlich interessant und haftungsreduziert

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform: Die GmbH übernimmt die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär). Die Kommanditisten bringen Kapital ein, haften aber nur mit ihrer Einlage. Diese Rechtsform verbindet steuerliche Vorteile einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft.

Vorteile

  • Kombination aus Steuerersparnis und Haftungsbegrenzung
  • Geeignet für Beteiligungsmodelle und Nachfolgeregelungen

Nachteile

  • Komplexere Struktur und höhere Gründungs- sowie Beratungskosten
  • Eingeschränkte Kreditvergabe bei Banken

Unternehmergesellschaft (UG) – der günstige Einstieg mit Potenzial

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist eine vereinfachte GmbH, oft auch „Mini-GmbH“ genannt. Sie ermöglicht die Gründung bereits ab 1 Euro Stammkapital. Allerdings müssen 25 Prozent des Gewinns jährlich in das Stammkapital zurückgeführt werden, bis 25.000 Euro erreicht sind.

Die UG eignet sich besonders für kleine Handwerksbetriebe, die keine Fremdfinanzierung benötigen oder die Gesellschaft nicht verkaufen wollen. In solchen Fällen ist der oft genannte „Makel“ der Unterfinanzierung praktisch irrelevant.

Vorteile

  • Geringe Kapitalanforderung
  • Haftungsbegrenzung ab dem ersten Tag
  • Gleiche Außenwirkung wie GmbH (Eintrag im Handelsregister)

Nachteile

  • Eingeschränkte Kreditwürdigkeit zu Beginn
  • Vorgeschriebene Rücklagenbildung aus dem Gewinn
  • Keine Sacheinlagen möglich

Fazit: Welche Rechtsform passt zu Ihrem Handwerksbetrieb?

Die Wahl der richtigen Rechtsform für Handwerker hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere von:

  • Anzahl der Gründer oder Gesellschafter
  • Kapitalausstattung
  • persönlichem Haftungswunsch
  • geplanter Geschäftsentwicklung
  • steuerlicher Optimierung
  • Notwendigkeit zur Fremdfinanzierung oder Nachfolgeregelung

Da keine Rechtsform dauerhaft optimal ist, sollte die Entscheidung regelmäßig überprüft werden. Wer unsicher ist, kann sich kompetent bei der Handwerkskammer beraten lassen oder eine individuelle Einschätzung durch einen Steuerberater einholen.

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