IK-Nummer/Institutionskennzeichen für Alltagshilfe- und Betreuungsdienste – was ist das und wie kann man es beantragen

IK-Nummer/Institutionskennzeichen für Alltagshilfe- und Betreuungsdienste – was ist das und wie kann man es beantragen

Jedes im Gesundheitswesen tätige Unternehmen, wie z.B. Alltagshilfe- und Betreuungsdienste, kann Abrechnungen an die Krankenkassen mit elektronischer Datenverarbeitung durchführen. Hierfür bedarf es eines Institutionskennzeichens (IK oder auch IK-Nummer) welches bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt werden kann.

Das IK ist eine aus neun Ziffern bestehende Zahl, welche in ganz Deutschland einheitlich gültig ist, es hilft einerseits den Unternehmen bei der Abrechnung mit den Kassen und sichert andererseits ein Stück weit die Qualität der erbrachten Leistungen, da nur mit IK registrierte Unternehmen und Einrichtungen auf elektronischem Wege bei Krankenkassen abrechnen können (SGB V-§239).

Wann habe ich Anrecht auf ein Institutionskennzeichen?

Um ein IK zu erhalten muss Ihr Unternehmen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen, hierzu zählen alle im Gesundheitsbereich getätigten Arbeiten. Sollten Sie also z.B. einen Betrieb für Alltagshilfe unterhalten, ist dieser bzw. Sie als Inhaber dazu berechtigt ein IK zu führen. Das verschafft allen involvierten Parteien Sicherheiten bei der Abrechnung, da Ihr IK nur Ihrem Unternehmen zuordenbar ist.

Welche Informationen benötige ich?

Denn ihre IK-Nummer enthält gespeicherte Informationen, welche Sie in ihrem an die Sammel- und Verteilungsstelle gestellten Antrag angeben müsse. Hierzu gehören u.a.:

  • Name, entweder der Ihrige oder der Firmenname
  • Die Anschrift ihres Unternehmens
  • Die Berufs- und Branchenbezeichnung
  • Bankverbindung (Bankleitzahl, Konto-Nummer, BIC, IBAN) des Unternehmens oder des Inhabers als Zahlungsempfänger
  • Am besten eine Telefonnummer (Festnetz, Mobil oder beides)
  • Bei Gesellschaften (GmbH etc.) sollte auch noch der Sitz des Amtsgerichts, sowie die Handelsregister-Nummer angegeben werden

Wenn nötig können Sie auch mehrere IK auf denselben Namen beantragen. 

Wo kann ich mein IK beantragen und wieviel kostet es mich?

Der Antrag ist in jedem Fall kostenfrei und kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass er zwingend unterschrieben sein muss. Ein per Fax oder E-Mail gestellter Antrag mit Unterschrift ist aber nicht auf obligatorische Weise noch einmal im Original per Post zu versenden. Das spart viel Aufwand. Ein Muster-Formular für den Antrag finden Sie hier, er kann allerdings auch formlos gestellt werden, wenn er die geforderten Infos enthält. Die Anschrift der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen ist folgende:

ARGE·IK

Alte Heerstraße 111

53757 Sankt Augustin

Fax: +49 30 13001-1350

Sollten Sie es vorziehen, den Antrag per E-Mail zu stellen senden Sie ihn an info@arge-ik.de.

Bei Neuvergabe des IK sendet die Arbeitsgemeinschaft Ihnen nach Eingang des Antrags ein Anschreiben per Post, bei dem Sie die von Ihnen angegebenen Daten noch einmal überprüfen und per Unterschrift bestätigen müssen. Nach der Rücksendung werden Sie in das IK-Register aufgenommen und erhalten ein weiteres Schreiben, welches Ihr IK enthält, die auch an die Träger weitergeleitet wird. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.


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