Software für Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege
Mit Fortytools können Sie die grundlegenden Arbeitsabläufe Ihres Betreuungsdienstes perfekt organisieren. In der Einsatzplanung können die Einsätze geplant und Abwesenheiten organisiert werden. Die Arbeitszeiten können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern digital erfasst werden und stehen dann für die Erstellung der Ausgangsrechnungen zur Verfügung.
Für die Dokumentation der Einsätze beim Kunden können Sie darüber hinaus Leistungsnachweise erstellen. Diese verbleiben beim Kunden vor Ort und können zum Monatsabschluss unterschrieben werden, so dass Sie einen korrekten Nachweis über die erledigten Arbeiten haben.
Für jeden Kunden ist es möglich, eine Krankenkasse oder andere Privatpersonen wie die Kinder als Kostenträger einzusetzen. Die Rechnungen können dann nach dem festgelegten Verhältnis oder bis zu bestimmten Beträgen auf die Kostenträger aufgeteilt werden.
Die Budgets, z.B. für Entlastungsleistungen nach §45b SGB IX oder Verhinderungspflege nach §39 SGB XI, die noch von Krankenkassen zur Verfügung stehen, werden übersichtlich dargestellt und können automatisch regelmäßig aufgeladen werden.
Mit Fortytools können Sie Ihre Büroarbeit ganz einfach erledigen. Ohne großen Schulungsaufwand können Sie sofort produktiv loslegen und Ihre Angebote und Rechnungen erstellen. Für Ihre Aufträge können Sie Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen und behalten so auch bei größeren Aufträgen den Überblick.
Fortytools läuft komplett im Internet-Browser: Keine Software-Installation, keine Probleme mit Updates. Einfach Einloggen und fertig. Von jedem internetfähigen Gerät.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland ist die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit jedenfalls anzeige- und - abhängig von der Art des Gewerbes - ggf. sogar genehmigungspflichtig. Dies dient der staatlichen Überwachung und steuerlichen Erfassung gewerblich ausgeübter Tätigkeiten.
Was ist ein Gewerbe?
Unter einem Gewerbe ist per definitionem jede erlaubte, selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zu verstehen, die zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird (sog. „Gewerbsmäßigkeit“) und nicht „Urproduktion“, bloße Verwaltung eigenen Vermögens oder freier Beruf ist (sog. „Gewerbsfähigkeit“).
Dass illegale Tätigkeiten per se nicht ausgeübt werden dürfen, ist dabei zunächst selbsterklärend. Angestellte Tätigkeiten stellen keine Gewerbeausübung dar, das Gewerbe...
Alltagshilfe durch Betreuungsdienste
Von der Gebäudereinigung zur Alltagshilfe
In unserem heutigen Blog-Beitrag möchten wir das Thema Alltagshilfe aufgreifen. Einige unserer Kunden haben ihr Dienstleistungsangebot über die reine Gebäudereinigung erweitert und sind in einen neuen Geschäftsbereich der Alltagshilfe eingestiegen und nutzen Fortytools als Software für Betreuungsdienste.
Was ist Alltagshilfe überhaupt?
Es gibt viele Menschen, die im täglichen Leben Hilfe benötigen. Dabei kann es sich um ältere Menschen handeln, denen mit zunehmendem Alter die Bewältigung des normalen Lebens schwerer fällt oder auch Familien mit kleinen Kindern, deren Bewältigung des Alltags im Krankheitsfall ihres Kindes gerad...
Welche Pflichtangaben gehören in Geschäftsbriefe?
Zunächst ist wichtig zu klären, was unter rechtlichen Gesichtspunkten als „Geschäftsbrief“ zu verstehen ist. Vom Grundsatz her ist unter einem Geschäftsbrief jede schriftliche Mitteilung aus dem geschäftlichen Bereich des Unternehmers oder Unternehmens an einen bestimmten Dritten zu verstehen. Der Begriff ist weit aufzufassen, mit anderen Worten ist fast alles an Schriftverkehr als ein Geschäftsbrief zu qualifizieren.
Als Geschäftsbrief gelten daher in der Regel der gesamte externe Schriftverkehr, d.h. jede schriftliche Mitteilung, die an einen oder mehrere Empfänger gerichtet ist (z.B. alle Nachrichten, die mit Hilfe neuer Telekommunikationssysteme übermitteln, wenn sie beim Empfänger in Schriftform, auf Papier oder auf dem Bildschirm verkörpert, ankomme...