Software für Kunden- und Objektverwaltung, Angebote und Rechnungen sowie Disposition und Zeiterfassung
Mit Fortytools können Sie alle Arbeitsabläufe in der Gebäudereinigung effizient organisieren. Über die Kunden- und Objektverwaltung mit integriertem CRM haben Sie immer alle Kunden und Ansprechpartner im Blick. Mit der Angebotserstellung und Abrechnung, auch mit Daueraufträgen und wiederkehrenden Rechnungen, wird der monatliche Rechnungslauf zum Kinderspiel.
Die Einsatzplanung ermöglicht die genaue Planung Ihrer Mitarbeitenden, Überschneidungen und Abwesenheiten werden automatisch erkannt. Die integrierte Zeiterfassung, auch per Mobile-App, ermöglicht Ihren Mitarbeitenden die digitale und exakte Dokumentation von Arbeitszeiten. Zu erledigende Arbeiten können mit Arbeitsscheinen dokumentiert werden und die Einsätze werden nahtlos zur Rechnungsstellung und vorbereitenden Lohnabrechnung weiterverarbeitet.
Mit Fortytools können Sie Ihre Büroarbeit ganz einfach erledigen. Ohne großen Schulungsaufwand können Sie sofort produktiv loslegen und Ihre Angebote und Rechnungen erstellen. Für Ihre Aufträge können Sie Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen und behalten so auch bei größeren Aufträgen den Überblick.
Mit der Einsatzplanung und Zeiterfassung planen und dokumentieren Sie alle Einsätze genau. Leistungsnachweise und Arbeitsscheine können daraus einfach erstellt werden. Die erfassten Zeiten können Sie zur Rechnungsstellung und vorbereitenden Lohnabrechnung weiterverarbeiten.
Fortytools läuft komplett im Internet-Browser: Keine Software-Installation, keine Probleme mit Updates. Einfach Einloggen und fertig. Von jedem internetfähigen Gerät.
Mindestlohnerhöhung und Minijob-Grenze: Das müssen Gebäudereiniger wissen
Seit dem 01. Oktober 2022 dürfen Minijobber 520 Euro statt den bisherigen 450 Euro im Monat verdienen. Außerdem wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Gleichzeitig erhöhte sich der Mindestlohn für Gebäudereiniger auf 13 Euro pro Stunde. Was das konkret für die Arbeitszeit von Angestellten mit Minijobs bedeutet, erfahren Sie hier.
Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende
Anfang Oktober 2022 erhöhte sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde bzw. für Gebäudereiniger auf 13 Euro pro Stunde, gleichzeitig stieg die vom Gesetzgeber festgelegte Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Dies hat eine Reihe von Konsequenzen für Arbeitgebende und Angestellte...
Handwerkliche Tätigkeiten und Haushaltsnahe Dienstleistungen – Was es zu beachten gibt
Häufig kommt es vor, dass man während oder nach Handwerksarbeiten vom Auftraggeber gebeten wird noch eine zusätzliche Arbeit auszuführen. Wurden zum Beispiel Rohre ausgetauscht, fragt der Hausbesitzer nach Streicharbeiten, um die Spuren der Arbeit zu beseitigen. Allerdings gibt es hier für beide Seiten einiges zu beachten. Denn selbst wenn einige dieser Tätigkeiten theoretisch selbst vom Auftraggeber durchgeführt werden könnten, erkennt der Fiskus diese nicht als haushaltsnah an.
Die steuerlichen Unterschiede zwischen handwerklichen Tätigkeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen sind beträchtlich. Erstere können mit bis zu 1.200 € steuerlich geltend gemacht werden, was dem Wert von 20% von 6.000 €, dem Maximalwert absetzbarer Handwerksdi...
Einigung im Streit um den Tarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk
Am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), nach der vierten Verhandlungsrunde, auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindeststundenlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen:
- ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %),
- ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %)
- ab 2023 auf 12 € (+3,9 %)
Außerdem ist eine deutlich...