Zahlungsbedingungen im Handwerk - So kommen Sie schnell an ihr Geld

Zahlungsbedingungen im Handwerk - So kommen Sie schnell an ihr Geld

Da Handwerksarbeiten in jedem Kontext essenziell für die Gesellschaft sind, widmen wir diesen Blog den Zahlungsbedingungen im Handwerk und auf welchem Wege diese korrekt einzufordern sind.

Zuallererst ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber in Deutschland vorsieht, dass Handwerker immer erst nach Abnahme ihrer Arbeit die vorher vereinbarte Vergütung einfordern dürfen, sie also eine Vorleistung liefern müssen. Viele Kunden wissen dies und werden in jedem Fall bis zur Fertigstellung mit der Bezahlung warten, häufig sogar jede gesetzte Frist ausreizen. Da Aufträge laufende Kosten, wie z.B. Materialaufwand und Personal beinhalten, dürfen jedoch für einzelne Teilabschnitte des Auftrags, Abschlagszahlungen gefordert werden. Diese sollten allerdings im Vertrag verankert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Vorschuss kann auch nur auf diesem Wege geleistet werden.

Die Fälligkeit der Vergütung, sprich der Zeitpunkt ab dem der Handwerker die Bezahlung vom Kunden einfordern darf, besteht laut Gesetz (BGB § 641 Abs. 1 S. 1) direkt nach der Abnahme der Arbeit. Es wird jedoch empfohlen so schnell wie möglich eine Rechnung einzureichen. Der Auftraggeber hat dann 30 Tage Zeit diese zu begleichen (sowie die Prüfbarkeit dieser zu bemängeln), tut er dies nicht, gerät er in Verzug und es sollte ihm eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung zugestellt werden. Hier ist auch zu beachten, dass eindeutig zwischen Privat- und Firmenkunden unterschieden werden muss. Während Firmen in den meisten Fällen über die 30-Tagesfrist informiert sind, muss der Privatkunde über diese, sowie die Folgen eines Versäumnis der Zahlung im festgelegten Zeitraum informiert werden. Geschieht dies nicht und enthält die Rechnung kein Datum für die Frist, tritt ein Verzug der Zahlung erst ab der 1. Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung ein. Der Eingang des Geldes verzögert sich also immer weiter 

Da eine Verzögerung der Bezahlung immer ein Risiko für das Handwerksunternehmen darstellt, empfehlen wir einerseits eine Zahlungsfrist auf der Rechnung zu vermerken (z.B. ein Datum innerhalb von 14 Tagen), welche bereits im mit dem Kunden geschlossenen Vertrag verankert ist, da sie sonst nicht rechtskräftig ist und der 30 Tage Zeitraum als gültige Frist gilt. Andererseits sollte ein Unternehmensstandard für Zahlungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten werden. Die AGB gelten als gutes Mittel für verbindliche, kürzere Zahlungsfristen bzw. frühere vom Kunden getätigte Zahlungen. Die Annahme der AGB geschieht wie man es auch von Käufen aus dem Internet kennt, mit dem Inkrafttreten des Geschäftsverhältnis. Sie müssen dem Kunden allerdings ausdrücklich übermittelt werden. Die Sendung der AGB an den Kunden per E-Mail gilt hier als ausreichend. 

Bei Werkverträgen gilt die Fälligkeit wiederum nachdem die Abnahme vom Auftraggeber durchgeführt und diesem eine nachvollziehbare (sprich übersichtliche) Rechnung gestellt wurde (BGB § 650g Abs. 4). Wie man sieht, sind einige Dinge bei den Zahlungsbedingungen im Handwerk zu beachten, wichtig ist es vor allem sämtliche Fristen von vornherein vertraglich festzulegen, sowie während der Arbeiten die Rechnung laufend zu aktualisieren, um diese sofort nach Abnahme des Werkes stellen zu können. Außerdem sollte in jedem Fall eine Frist auf der Abschlussrechnung festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und bei Verzug schnell reagieren zu können. Im schlimmsten Fall hilft nur noch eine Durchsetzung der Forderungen vor Gericht. Auch hier ist die Vorlage der Frist Vereinbarungen unerlässlich.

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