Kassennachschau – wenn das Finanzamt zu Besuch ist.

Kassennachschau – wenn das Finanzamt zu Besuch ist.

Das eine Kontrolle des Finanzamts, inklusive der dazugehörigen Kassennachschau, stressig ist, haben wir bereits in unserem Blog erwähnt. Nun wollen wir das Verfahren (und wie man es vermeidet) etwas genauer unter die Lupe nehmen. 

Theoretisch können die Finanzbeamten zu jeder Zeit eine Prüfung bei Ihnen vornehmen. Vor allem bei Unternehmen, welche sich auch dem Verkauf von Waren widmen, wird dies jedoch meistens zur Ladenöffnung oder Ladenschluss durchgeführt. Hierbei wird zuerst die besagte Kassennachschau realisiert, bei der Kassenbuch und elektronische Kassendaten, sowie auch die Summe des vorhandenen Bargelds abgeglichen werden. Wie jeder weiß, ist ein Kassensturz ein anstrengendes, Zeit und Nerv raubendes Unterfangen, welches man tunlichst vermeiden möchte. Die Beamten müssen sich nicht sofort nach Betreten des Geschäfts als solche ausgeben, sondern erst unmittelbar bevor die Prüfung durchgeführt wird.

Die Nachschau kann allerdings nur in Anwesenheit des Chefs durchgeführt werden, dies kann, sollte dieser sich nicht vor Ort sein, zu Verzögerungen führen, welche wiederum den Betrieb aufhalten könnten. Abgelehnt werden darf die Prüfung der Kassen jedoch nicht. Jene kann im besten Fall nichts ergeben, doch selbst eine kleine Unstimmigkeit, welche durch Nachlässigkeit erstanden sein könnte, führt im ungünstigsten Fall zu einer Komplettprüfung der Unternehmensbücher. Ein Verfahren, was man unbedingt vermeiden möchte.

Wie bereits im erwähnten Blogbeitrag beschrieben, stellt der komplette Umstieg auf Bargeldlosezahlung den sichersten Weg dar, diesen Umständen aus dem Weg zu gehen. Hier sollte wirklich komplett auf Barzahlungen verzichtet werden, sowohl für Ein- als auch für Verkäufe. Selbst kleine Bargeldkassen können eine Prüfung nach sich ziehen, ihre Führung ist, ob der niedrigen Beträge, welche meistens durch vorhandenes Cash abgedeckt werden, am häufigsten fehlerhaft. Versuchen sie also möglichst alle Ausgaben und Einnahmen über Firmen-EC- oder Kreditkarten laufen zu lassen, um den Besuch der Finanzbeamten zu vermeiden.


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