Haushaltsnahe Dienstleistungen bequem ausweisen

Haushaltsnahe Dienstleistungen bequem ausweisen

Unser wunderbares Steuerrecht ermöglicht den Abzug von Kosten für Arbeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden. Hierzu gehören unter anderem z.B. auch Reinigungs- und Gartenpflegearbeiten. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Rechnung vorliegt, in der diese „haushaltsnahen Dienstleistungen“ klar ausgewiesen sind. Mit Fortytools können Sie dies jetzt ganz bequem einrichten.


Hierzu können Sie nun unter „Einstellungen & Vorgaben“ im Bereich „Leistungsarten“die Steuerbegünstigung eintragen.


Auf der Rechnung wird dann unten eine Tabelle angefügt, in der diese Leistung nochmal gesondert aufgeführt wird.


Den Text der Tabelle können Sie selbst verändern unter „Einstellungen & Vorgaben“ unter dem Punkt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.

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