Wie funktioniert Inklusion in der Gebäudereinigung?

Wie funktioniert Inklusion in der Gebäudereinigung?

Gebäudereinigung inklusiv

Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsalltag ist seit mehreren Jahren ein zentrales Thema auf dem Arbeitsmarkt. Denn einerseits gilt es die Einbeziehung eines wichtigen Bevölkerungsteils zu fördern (was auch der Staat so sieht), andererseits ist dies eine mittlerweile erprobte Lösung für den in vielen Bereichen vorherrschenden Arbeitskräftemangel. Bei uns erfahren Sie, wie Integration in der Gebäudereinigung funktioniert.

In Deutschland hat ca. 10% der Bevölkerung eine Behinderung, viele davon haben den Status schwerbehindert. Doch leider wurde es über Jahrzehnte hinweg versäumt, diese Personen würdevoll und effektiv in den Arbeitsmarkt einzubinden. Bisher fanden sie vor allem in spezifischen Werkstätten Beschäftigungen, wo mit anderen Menschen mit verschiedenen Behinderungsgraden Arbeiten ohne hohe Schwierigkeit ausgeführt werden. Dies bringt viele Mitbürger um die Chance, sich in einem konventionellen Arbeitsumfeld entwickeln zu können. Glücklicherweise fand in den letzten Jahren ein Umdenken statt und in vielen Branchen wird die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung immer wichtiger. Dies ist auch im Angesicht des ständig steigenden Mangel an Auszubildenden ein beachtenswerter Lösungsansatz.

Förderung und Pflicht

Wie erwähnt unterstützt der Staat die Einbeziehung von Arbeitskräften mit Behinderungen, hierbei wird sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Denn wie die meisten Unternehmer in der Gebäudereinigung wissen, wird eine monatliche Ausgleichsabgabe gefordert, wenn ein Betrieb ab 20 Mitarbeiter*innen nicht, wie gesetzlich festgelegt, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50% oder mehr besetzt. 

Mitarbeiter*Innen mit einem geringeren Grad können die von Ihnen entrichteten Ausgleichsabgaben senken, trotzdem wird ein Betrag fällig. Sollten Sie bereits Angestellte mit Behinderungen haben, lohnt es sich, dass diese den Grad der Einschränkungen feststellen lassen (als Anreiz winken ihnen 5 zusätzliche Urlaubstage). Die Daten Ihrer Belegschaft müssen jährlich bis zum 31. März an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übermittelt werden, sonst drohen hohe Bußgelder. 

Zu zahlende Ausgleichsabgaben

Generell gilt, dass bei einer Quote von

  • 3 – 4,9 %: 140 € pro Monat und nötiger Stelle (von der Unternehmensgröße abhängig) 
  • 2 – 2,9 %: 245 €
  • <2%: 360 €
  • 0%: 720 € 

an Ausgleichsabgaben fällig werden.

Mitarbeiter*innen mit Behinderungen in Teilzeit werden erst ab 18 Wochenstunden in die Verrechnung der Abgaben einbezogen. Wer Menschen mit einer Schwerbehinderung ausbildet, kriegt sogar 2 Arbeitsplätze angerechnet, allerdings sind an diese Azubi-Stellen bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die zuständigen Ausbilder*Innen zusätzlich rehabilitationspädagogisch geschult sein.

Hierbei sind vor allem Geduld und Verständnis für die Einschränkungen der neuen Mitarbeiter*innen gefordert. Dasselbe gilt auch für eine „normale" Anstellung von Menschen mit Handicap, die Einweisung und Kontrolle der erledigten Aufgaben verlangen Fingerspitzengefühl und Sensibilität. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, schauen Sie also unbedingt, ob Sie über motiviertes Personal für diese Aufgabe verfügen, bevor Sie den Schritt zur Inklusion wagen.

Spezielle Anforderungen

Sollte wenig Erfahrung über die Arbeit mit behinderten Angestellten in Ihrem Gebäudereinigungsbetrieb bestehen, kann eine Probebeschäftigung für potenzielle Mitarbeiter*Innen beantragt werden. Dies geschieht über die BA und ist für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich.

Mitarbeiter*Innen mit Schwerbehinderung, welche länger als 6 Monate im Unternehmen sind, werden arbeitsrechtlich außerdem besonders geschützt. Denn ihnen kann nicht ohne Einverständnis des Integrationsamtes gekündigt werden. Außerdem stehen ihnen fünf Urlaubstage zusätzlich zum Mindesturlaub von 20 Tagen zur Verfügung.

Sowohl Probe- als auch Langzeitbeschäftigung werden stark gefördert. Der Staat übernimmt einen Teil des Lohns und gewährt außerdem integrationsfördernde Investitionszuschüsse. In beiden Fällen liegt der Beitrag der öffentlichen Hand bei mindestens 50 %. 

Projekte in der Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung laufen bereits einige Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen. Wie bereits erwähnt bietet Inklusion einige Vorteile, nicht nur durch die staatliche Förderung und den Wegfall der Abgaben, sondern auch dadurch, dass viele gehandicapte Mitarbeiter*Innen eine große Bereicherung für Ihr Unternehmen darstellen. Die körperlichen oder geistigen Einschränkungen stellen häufig nur bei bestimmten Aufgaben ein Hindernis dar, andere Tätigkeiten können hingegen selbstständig und vollwertig von Mitarbeiter*innen mit Handicap ausgeführt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie bei zuständigen BA oder auch bei privaten Trägern, wie z.B. https://www.inklusion-gelingt.de/.

 

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