Der neue Arbeitsschutz im Handwerk

Der neue Arbeitsschutz im Handwerk

Trotz der schrittweisen Lockerung der Pandemie Auflagen von Bund und Ländern, steht der Arbeitsschutz wegen des limitierten Wissenstands zum Corona-Virus und den Möglichkeiten einer neuen Welle im zweiten Halbjahr 2020 an erster Stelle. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in diesem Zusammenhang den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht, der zeitlich begrenzte zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vorgibt. Diese Maßnahmen könnten (und sollten) selbst bei einer Rückkehr zur „Normalität“ Bestand haben.

Das Ministerium erklärt folgende Ziele für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz:

„Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.“ 

In diesem Zusammenhang ist herauszustellen, dass sowohl das Ministerium, Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter, die volle Verantwortung für notwendige Infektionsschutzmaßnahmen beim Arbeitgeber sehen. Hieraus leiten sich einige Themenfelder des Arbeitsschutzes ab, deren Umsetzung garantiert werden müssen, um das Arbeitsumfeld infektionssicher zu gestalten und das Ansteckungsrisiko gering zu halten. Hierbei wird versucht, eine Integrität des Arbeitsschutzstandards zu gewährleisten, das heißt so viele Themenfelder wie möglich abzudecken. 

Der neue Standard unterteilt sich in folgende Bereiche:

Arbeitsplatzgestaltung

Es muss immer der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter eingehalten werden. Sollte dies nicht möglich ist, sind die Arbeitskräfte durch Schutzausrüstung gegen eine Infektion zu schützen.

Soweit möglich sollten Einzelarbeitsplätze zu schaffen. Wenn dies nicht möglichst ist, sollen feste Teams von bis zu 3 Personen aufgestellt werden, um wechselnden Kontakt zwischen den Angestellten zu vermeiden. Außerdem sollte regelmäßig gelüftet werden.

Reinigung und Hygiene 

Wie wir bereits in einem unserer Blogbeiträge erklärten, sind die Konditionen für Reinigung und Hygiene am Arbeitsplatz essenziell für die Infektionsabwehr, daher werden die Arbeitgeber dazu verpflichtet, hautschonende Flüssigseife, ausreichend Papierhandtücher sowie Handdesinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Letzteres vor allem bei Tätigkeiten ohne die Möglichkeit, Sanitärräume zu nutzen. Des Weiteren wird auf die Ausstattung von Firmenfahrzeugen (Desinfektions- und Hygieneartikel, Papiertücher und Müllbeutel) und deren Nutzung (ein möglichst eingeschränkter Personenkreis für ein Fahrzeug) eingegangen. 

Außerdem wird besonderes Augenmerk auf die Reinigung der Büros und anderen Betriebsräumen gelegt, diese müssen, falls vorübergehend geschlossen und nicht gereinigt, vor der Wiederaufnahme der regulären Arbeit gründlichst gesäubert und desinfiziert werden. Die Vorräte an Seife, Handtüchern und Desinfektionsmitteln sollen geprüft, aufgestockt sowie deren Ausgabespender aufgefüllt werden. Vor allem Waschbecken, Toiletten, Türgriffe, Aufzugsknöpfe, aber auch Tastaturen und von mehreren Personen geteilte Technik, wie Kopierer, Drucker und Telefone müssen gründlichst desinfiziert werden, da eine Schmierinfektion über Oberflächen bei Corona-Viren nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Was bedeutet, dass alle Oberflächen explizit gewischt werden müssen da die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung nur einen Teil des gewünschten Bereichs von Bakterien und Viren befreit wird. 

Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Bei diesem Themenfeld sollte vor allem darauf geachtet werden, den direkten Kontakt zwischen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig, wie bereits erwähnt, feste Teams aufzustellen, damit der Kontakt beschränkt und die Fahrzeugnutzung auf einen bestimmten Personenkreis limitiert wird. Auch sollte die Ansammlung von Mitarbeitern bei Stoßzeiten zu Arbeitsbeginn und Ende vermieden werden, was durch individualisierte Taktung dieser Zeiten ermöglicht werden könnte.

Bei Verdacht auf Erkrankungen aufgrund von COVID-19 ähnlichen Symptomen müssen die Beschäftigten sofort nach Hause geschickt werden bzw. dazu aufgefordert werden dort zu verweilen, bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, ist von Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten auszugehen. Es sollte außerdem Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, welche im Idealfall die Beratung durch einen Betriebsarzt sowie psychologische Betreuung beinhaltet (hierzu gleich mehr).

Psychische Belastung

Ein Punkt, welcher nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die erhöhte psychologische Belastung, das Bundesministerium stellt deshalb fest:

„Die Corona-Krise bedroht und verunsichert nicht nur Unternehmen, sondern erzeugt auch bei vielen Beschäftigten große Ängste. Weitere, zu berücksichtigende Aspekte, hinsichtlich psychischer Belastungen sind u.a. mögliche konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden, langandauernde hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen sowie Anforderungen des Social Distancing. Diese zusätzlichen psychischen Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden.“

Aktive Kommunikation

Jede Neuerung und jede Veränderung im Arbeitsalltag muss umfassend kommuniziert werden, der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf korrekte Weise in den neuen Vorgangsformen unterwiesen werden, bei Zweifeln einen Ansprechpartner vorfinden und jederzeit Zugang zu Informationen haben. Hier sind vor allem klare Markierungen wichtig, um die Orientierung bei Arbeitsvorgängen im Kontext der erhöhten Vorsicht zu erleichtern. So sind ausreichend Hinweisschilder, Aushänge, Warnhinweise etc. anzubringen, um die neuen Regeln präsent zu halten.

Es darf festgehalten werden, dass der neue Arbeitsschutzstandard ein gut durchdachtes Dokument darstellt, welches viele Bereiche, die eventuell Klärungsbedarf hatten, abdeckt und klare Linien für die Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie schafft. Eine großartige Sache!


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