Schwarzarbeit im Handwerk mitnichten ein Kavaliersdelikt

Schwarzarbeit im Handwerk mitnichten ein Kavaliersdelikt

Die Schwarzarbeit im Handwerk stellt einen Dauerbrenner unter den heiklen Thematiken im Handwerk dar. Die Debatten, die darum geführt werden, existieren seit zum ersten Mal Steuern für handwerkliche Dienste erhoben wurden. Dennoch konnte der beruflichen Tätigkeit ohne an den Staat abgeführte Abgaben nie ganz Einhalt geboten werden. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit der Schwarzarbeit und ihren Konsequenzen.

Ohne Rechnung?!

Jeder im Handwerk Tätige kennt die Situation, ein Auftraggeber fragt „ob es auch ohne Rechnung geht“, bzw. bieten die schwarzen Schafe der Branche für geringere Endsummen Barzahlungen als Zahlungsmethode an. Hier ist immer Vorsicht geboten, denn nicht nur die direkten rechtlichen Konsequenzen (vom Bußgeld bis zur Straftat) können erheblich sein, auch die Einnahmen des Auftrags sind gefährdet. 

Doch wann handelt es sich um Schwarzarbeit (= Steuerhinterziehung) und wann um eine Gefälligkeit, welche rechtlich nicht belangt wird?

Nehmen wir uns dieses Beispiel zur Hilfe. Familie Schmidt renoviert ihr Badezimmer, ein befreundeter Handwerker erklärt sich bereit einige der anstehenden Arbeiten zu übernehmen. Dafür erhält er von Familie Schmidt eine Aufwandsentschädigung und wird von ihnen zum Essen eingeladen. Hier liegt kein Fall der Schwarzarbeit vor.

Beispiel 2: Die Nachbarn der Schmidts, Familie Müller, renovieren ihr Wohnzimmer, ein befreundeter Maler erklärt sich in seiner Freizeit bereit die Arbeiten vorzunehmen. Hierfür wird er von Familie Schmidt in bar bezahlt, es werden keine Abgaben getätigt. Schwarzarbeit.


Wie kann ich mich gegen Schwarzarbeit absichern? 

Als Unternehmer sollte man vor allem darauf achten, neue Mitarbeiter schnellstmöglich bei der Deutschen Rentenversicherung anzumelden, denn vor allem das Unterlassen und Vernachlässigen von Melde- und Beitragspflichten wird vom Fiskus verfolgt. Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung gelten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung als Straftat und werden, anders als die aus verschiedenen Gründen häufig milderen Bußgelder, auch rigoros verfolgt. Auch eine Lohnzahlung, welche den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, fällt unter das Gesetz gegen Schwarzarbeit.

Außerdem sollte bei der Beschäftigung von Subunternehmern penibel darauf geachtet werden, dass diese einerseits ordnungsgemäß in der entsprechenden Handwerksrolle eingetragen sind und anderseits nur registrierte Mitarbeiter einsetzen. Auch das Gewerbe muss in jedem Fall als solche angemeldet worden sein. Dies ist unerlässlich, da Fehlverhalten eines Subunternehmers auch auf den eigentlichen Auftragnehmer zurückfällt und strafrechtlich belangt wird. Ausländische Mitarbeiter müssen eine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen können und auch über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, außerdem, genau wie alle anderen Mitarbeiter als solche gemeldet sein. Hier sei auch angemerkt, dass der Staat vermehrt gegen Schwarzarbeit vorgehen will und unteranderem die Anzahl der zuständigen Zollbeamten aufstocken wird. In einigen Gewerben herrscht bereits eine Aufsichtspflicht, was bedeutet, dass Angestellte zu jeder Zeit einen Personalausweis oder zugelassenen Reisepass mit sich führen müssen.

Zusammenfassend fallen folgende Vergehen unter den Tatbestand der Schwarzarbeit:

  • Die Ausübung eines Handwerks ohne die Eintragung des Gewerbes in die Handwerksrolle.
  • Die Ausübung bezahlter Handwerksleistungen bei gleichzeitigem Empfang von staatlichen Transferleistungen, wenn die Zusatzeinkünfte nicht gemeldet werden.
  • Die Nicht-Anmeldung von Angestellten, sowie die Unterschlagung von Beiträgen und die Verletzung der Aufzeichnungspflichten.
  • Die Beauftragung nicht zugelassener Subunternehmer und freier Mitarbeiter.
  • Die Anstellung von ausländischen Mitarbeitern ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
  • Die Steuerhinterziehung durch Barzahlungen und Auslassen der Abrechnung.
  • Lohnzahlungen unter der Mindestlohngrenze

 Der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) fordert in diesem Zusammenhang mehrere gesetzliche Maßnahmen, um gegen die Wettbewerbsnachteile durch Schwarzarbeit vorzugehen. Der Verband macht dazu folgende Aussage: 

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit muss oberste Priorität haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass illegale Beschäftigung und mafiöse Strukturen die Marktmechanismen der Baubranche unterminieren und zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten des ordnungsgemäß arbeitenden Baumittelstands führen. Hier sind die Behörden dringend aufgefordert, effektiv und schlagkräftig die Kontrollen zu erhöhen.

U.a. schlägt der ZDB vor, reduzierte Mehrwertsteuersätze für Renovierungen in und an Privatimmobilie einzuführen, um durch das Steuerersparnis die Bereitschaft zu erhöhen, professionelle Unternehmen zu beauftragen und nicht einen etwaigen Bekannten schwarz zu beschäftigen. Leider ist die Wahrnehmung der Schwarzarbeit in der Bevölkerung nach wie vor die, dass es sich hierbei um ein Kavaliersdelikt handelt, mit dem man dem Fiskus eine Schnippe schlägt. Ein weiterer Vorschlag des ZDB sieht vor, den Steuerbonus für Handwerksleistungen auf 30% zu erhöhen, um weitere Anreize für die Anstellung von gewerblich registrierten Unternehmen zu schaffen. 

Für Auftraggeber scheint die Anstellung von Schwarzarbeit zwar häufig preislich verlockend, allerdings zieht das Fehlen einer Rechnung auch die Aussetzung des Rechts auf Gewährleistungspflicht und Nachbesserung nach sich. Der Schwarzarbeitende Handwerker wiederum verliert das Anrecht auf die vereinbarte Bezahlung komplett (Für mehr Informationen zur richtigen Abrechnung von Handwerksdiensten besuchen Sie bitte unseren Blog).

Wie man sieht ist die Schwarzarbeit nach wie vor ein großes Problem fürs Handwerk, da der freie Wettbewerb verzehrt wird und einige Betrüger ganze Branchen diskreditieren können, der Imageschaden ist enorm. Außerdem muss auch das weitverbreitete Bild der Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt verändert werden. Hinterzogene Steuern fallen am Ende der Allgemeinheit zur Last und nicht gezahlte Sozialabgaben stellen ein ernsthaftes, existenzgefährdendes Risiko, für die Angestellten dar. Nur gemeinsam kann dagegen vorgegangen werden.


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