Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Betrieb – Wann sind sie sinnvoll und worauf muss man achten?

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Betrieb – Wann sind sie sinnvoll und worauf muss man achten?

Das berühmt-berüchtigte „Kleingedruckte“ hat seinen Weg aus Vertragsabschlüssen bei dubiosen Gebrauchtwagenkäufen und Mobilfunkverträgen in Fußgängerzonen in den Alltag geschafft. Jede Person die einmal Online eingekauft hat kennt die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese müssen bei jedem Kauf akzeptiert werden, man  liest sie sich  allerdings als Kunde meistens nicht detailliert durch. 

AGB sind auch für Gebäudereinigungsbetriebe von Nutzen, handelt es sich hierbei doch um Vertragsbedingungen für Dienstleistungen und Verkäufe, welche vorformuliert sind, für alle Kunden und Zulieferer verbindlich gelten und die Abschlüsse vereinheitlichen. Neben einem seriösen Eindruck ihres Betriebs, bieten Sie den Kunden die Möglichkeit, die gültigen Regelungen für verschiedene Aspekte der einzugehenden Geschäftsbeziehung einzusehen. Die Grundlage für AGB finden sie im BGB bei § 305. Hier steht auch, dass individuell ausgehandelte Verträge (z.B. mit Stammkundschaft) Vorrang haben und AGB in diesen Fällen keine Anwendung finden. Allerdings ist niemand gesetzlich zur Erstellung von AGB verpflichtet, sollten Sie darauf verzichten, gelten die entsprechenden, in BGB und HGB zu findenden, Gesetze. Wie gesagt, wird bei einer Vielzahl von Geschäftsbeziehungen aber zu eigenen AGB geraten.

Worauf muss man achten?

Es gilt zu beachten, dass der Kunde den AGB immer zustimmen muss, diese Zustimmung muss ausdrücklich geschehen. Sollten Sie einen gedruckten Vertrag vorlegen, so sollten die AGB auf der letzten Seite aufgeführt sein, allerdings muss die Anfangsseite mit einem Hinweis auf die AGB versehen werden. Dies ist nötig, da die Zustimmung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Existenz der Bedingungen einhergeht.

Sollten der Vertrag online abgeschlossen werden gibt es zwei Arten die AGB vor dem Abschluss als gelesen und akzeptiert zu markieren. Entweder Sie weisen auf der Seite, auf der die Bestellung abgeschickt wird, darauf hin, dass eine Bestätigung des Kaufes auch eine Bestätigung der Lektüre und Akzeptanz der AGB ist. Oder Sie stellen eine sogenannte Checkbox auf die genannte Seite, deren anklicken ein Häkchen generiert, welches den Kunden bestätigen lässt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Ohne diese Checkbox sollte sich die Bestellung nicht tätigen lassen. Beim Betreiben eines Onlineauftritts bei dem Geschäftsverträge abgeschlossen werden können, müssen die AGB von jedem der Unterbereiche aus einsehbar sein. Es bietet sich an, diese im Footer zu verankern (siehe unterer Bereich unserer Webseite). Außerdem sollte ein Link zu diesen, oder eine PDF-Datei mit den AGB, Teil der Bestätigungsmails sein, die ihr Verkaufssystem generiert.

Sollten Sie ein Ladengeschäft, z.b. für Reinigungsprodukte oder mit der Alltagshilfe und Personenbetreuung im Zusammenhang stehende Artikel, unterhalten, so bietet es sich an die AGB entweder auszuhängen, oder gut sichtbar einen Verweis auf deren Gültigkeit anzubringen (und diese im Bedarfsfall griffbereit zu haben). AGB auf Kassenbons sind nicht zulässig, da diese erst nach dem Kauf ausgehändigt werden.


Eigenbau oder Anwaltskanzlei? 

Beim Aufsetzen der AGB gibt es verschiedene Möglichkeiten, allerdings sind hier klare Empfehlungen auszusprechen, denn professionell und speziell für Ihren Betrieb aufgesetzte AGB versprechen immer mehr Rechtssicherheit als jene der Marke Eigenbau, aus Generatoren stammende oder auch die aus Musterformularen. Bei Letzteren kommt es häufig auf die Quelle an, wenn das Muster von der Handwerkskammer stammt, kann es durchaus als Vorlage dienen, allerdings sollte im Bedarfsfall ein Anwalt zu Rate gezogen werden, um betriebsspezifische Details zu klären. Rechtliche Hilfe stellt allerdings eigentlich immer den besten Weg zu einwandfreien AGB da, denn formelle Fehler können gravierende Konsequenzen haben. Und spätestens beim Eingang der ersten Abmahnung wird man sich gewünscht haben, die Kosten für die rechtliche Hilfe getragen zu haben…


Form und Inhalte

Auch wenn es keine rechtliche Eindeutigkeit über die Gestaltung der AGB gibt (nicht einmal die verwendete Schriftgröße fürs „Kleingedruckte“ ist normiert), sollte man auf verschiedene Aspekte genauestens achten. 

Neben der Schriftgröße ist die Verständlichkeit der AGB sehr viel wichtiger. Das Transparenzgebot sieht nämlich vor, dass jeder ihren Sinn verstehen sollte. Verklausuliertes Beamtendeutsch ist also fehl am Platz und macht die AGB sogar unwirksam. Allerdings ist der Interpretationsspielraum hier sehr dehnbar und es kann im Zweifelsfall leider auch zu Streit aufgrund von Auslegungen kommen. Mehrdeutigkeit hierbei wird immer im Interesse des Kunden ausgelegt.

Die Inhalte Ihrer AGB sollten sich an Ihren Kunden orientieren. Zu welcher Gruppe gehören diese, sind es eher Endverbraucher oder Geschäftskunden?! Der Unterschied ist hierbei enorm, da Verbrauchern per Gesetz weniger Wissen von vertraglichen Regelungen zugestanden wird und diese deshalb besonders geschützt werden. Für Geschäftskunden kann, in bestimmten Fällen, daher das Widerrufsrecht oder die Gewährleistung für die von Ihnen angebotenen Produkte und Leistungen wegfallen, während Endverbraucher immer ein Recht auf diese haben. Sollten Sie nur mit Geschäftskunden arbeiten, und die AGB an gewissen Punkten inkompatibel sein, so sind diese Teile ungültig und durch die geltenden Gesetze geregelt.

Wie Sie auch in unseren AGB nachlesen können, bestehen diese aus verschiedenen Bereichen. Grob lässt sich hier zwischen folgenden Punkten unterscheiden:

  • Allgemeines, legt die Gültigkeit der AGB, wer zur Nutzung des Angebots berechtigt ist (Endverbraucher oder Kunden), Gewährleistungen und Haftungsausschluss fest, und führt den Firmennamen und die Anschrift auf.
  •  Zahlungsbedingungen und Preise, regelt u.a. Konditionen, Fristen und die akzeptierten Währungen und Methoden.
  • Datenschutz und Nutzungsrechte, erläutert, wie die Kundendaten verwendet werden und legt fest, in welchem Maße Dritte zur Nutzung berechtigt sind.
  • Im Falle eines Onlineshops für physische Produkte: Lieferung und Rücksendungskonditionen, hier sollte u.a. der Lieferzeitraum, die geforderten Fristen für Rücksendungen sowie Haftung für Transportschäden aufgelistet werden. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch die Versandkosten für verschiedene Zonen (Deutschland, Nachbarländer, EU, weltweit etc.) aufführen.

Die in den AGB aufgeführten Klauseln und Regelungen sind allerdings nicht gleich rechtswirksam, u.a. dürfen Klauseln nicht überraschend oder ungewöhnlich für den Kunden sein (§ 305 c BGB). Diese sind ungültig und können bei Unzumutbarkeit schnell zu rechtlichen Schritten gegen Ihren Betrieb führen (auch ein Grund, professionelle Hilfe bei der Erstellung der AGB zu beanspruchen). Bei Ungültigkeit gilt an Stelle der Klausel die entsprechende gesetzliche Regelung. 

Haftungsrisiken, essenziell für viele handwerkliche Tätigkeiten, können nur für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit (der Menschliche Faktor ist ein ständiger Begleiter) festgelegt werden. Allerdings muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass diese Klausel nicht bei schwerwiegenden Konsequenzen für Körper, Geist und Gesundheit gilt. Sonst ist auch dieser Typ von AGB Inhalt ungültig. Auch grobe Fahrlässigkeit kann nicht per Klausel von der Haftung befreit werden.


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