Die Stimmung im Gebäudereiniger-Handwerk steigt: Das Bürokratieentlastungsesetz (BEG IV) soll kommen

Die Stimmung im Gebäudereiniger-Handwerk steigt: Das Bürokratieentlastungsesetz (BEG IV) soll kommen

Die Bürokratie und ihre Auswüchse scheinen Teil der deutschen Seele zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass trotz der ständigen Bemühungen der Verschlankung des Paragrafen-Dschungels, mit dem sich auch jeder Gebäudereinigungs-Unternehmer in Deutschland herumschlagen muss, dieser wächst und gedeiht und häufig ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Dies führt zu Schließungen vieler Handwerksunternehmen, scheiternden Übernahmen von jahrzehntealten Betrieben, fehlenden Fachkräften und allgemeiner Frustration. 

Nun startet die Ampel-Koalition einen neuen Anlauf, bürokratische Hürden zu überwinden, sinnlose Vorgaben abzuschaffen und auf diesem Wege die Unternehmen zu entlasten. Das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll, wie eine Machete, Abhilfe schaffen, wo seine Vorgänger ihre Ziele verfehlten.

Wenn Bürokratie auf Realität trifft

Die allgemeine Stimmung ist angespannt. Die halbjährliche Umfrage des Bundesinnungsverbandes der Gebäudereiniger (BIV) zeigte auf, dass in der Branche zwar Zuversicht ob der Zukunft herrscht, die aktuelle Situation in Sachen Bürokratie allerdings alles andere als positiv eingeschätzt wird. 

Zu viele Normen erschweren das Geschäft (ähnlich den Köchen und des Breis), vor allem bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter*innen aus dem Ausland. Als Beispiel wird hierbei der Zuzug, aufgrund des andauernden russischen Angriffskrieges, von potenziellem Personal aus der Ukraine. Die fehlende Arbeitserlaubnis, welche eigentlich erleichtert werden sollte, Bearbeitungsdauern von Anträgen auf Bleiberecht und allgemeiner Bürokratieaufwand sorgen für Frustration bei Arbeitgeber*innen und möglichen Arbeitnehmer*innen. 

In einer Branche mit anhaltender Personalnot eine schwer nachvollziehbare Situation, welche ihren Ursprung in den Paragrafen und Normen der deutschen Gesetzgebung hat.

Doch auch in anderen Bereichen der auferlegten Normen zur Unternehmensführung herrschen unverständliche und umständliche Regeln vor, welche die Arbeit unnötig erschweren und häufig sogar unmöglich machen.

Probleme aufgrund der aktuellen Verordnungen

Vor allem eine gesetzlich festgeschriebene Regel sorgt für Kopfschütteln bei vielen Handwerksbetrieben und ist vor allem in der Gebäudereinigung, wo überdurchschnittlich viele Leute auf Mindestlohn Basis arbeiten, ein großes Problem. Es handelt sich hierbei selbstverständlich um Dokumentationspflichten, die beim Mindestlohn meistens wenig bis gar keinen Sinn ergeben.

Ein Vorschlag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zielt hierbei auf eine Vereinfachung der Dokumentationspflicht und bei geringfügig Beschäftigten auf eine auf die Arbeitszeit beschränkte Aufzeichnungspflicht ab. Denn bisher müssen sämtliche Schritte, inklusive Pausen und exakter Zeitpunkte von Pausen etc. erfasst und gegebenenfalls an den Gesetzgeber überführt werden.

Das frisst, vor allem bei der Einweisung in die korrekte Arbeitszeiterfassung, wertvolle Arbeitszeit und sorgt für ein unnötiges längeres Verweilen der Angestellten am Arbeitsplatz.

Probleme für die öffentliche Hand

Der Bürokratiedschungel blockiert auch die Wege für öffentliche Projekte. Denn die, teils absurden, bürokratisch festgelegten Bedingungen für erfolgreiche Bewerbungen auf öffentliche Ausschreibungen sorgen für wenig Interesse an diesen. Viele Handwerksunternehmen halten sich lieber davon fern, anstatt mehrere Arbeitstage in die Maßgaben konforme Einrichtung des Betriebs zu investieren, welche nur punktuell für einen Auftrag vonnöten sind.

Das neue Bürokratieentlastungsgesetz – Vorschläge und Verbesserungen

Die von der Bundesregierung für die Formulierung eines neuen Entlastungsgesetzes vorgeschlagenen Eckpunkte sehen u.a. vor, Gewerbe- und Handwerksverordnungen auf deren praktischen Nutzen zu überprüfen. So soll z.B. die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Geschäftsunterlagen von zehn auf acht Jahre reduziert werden. 

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist die bisher ungültige Anerkennung der elektronischen und/oder Textform als gesetzeskonform. Bisher gilt die Schriftform, als einzige Regelform und elektronische Dokumente müssen ausgedruckt und u.a. mit handschriftlichen Unterschriften versehen werden. Auch das Senden von elektronischen Kopien schriftlicher Dokumente soll gesetzlich anerkannt werden.

Beim Arbeitszeitgesetz soll es wiederum in Zukunft möglich sein, dass statt Aushängen in Papierform eine digitale Version verfügbar gemacht wird. Alles gute Ansätze, allerdings braucht es wahrscheinlich tiefgehendere Reformen der deutschen Bürokratie, um diese als Hilfe und nicht als Ärgernis für die Betriebe zu betrachten.

Es bleibt also nur zu hoffen, dass die Politik sich schnellstens mit dem Verfassen und dem Inkrafttreten des neuen Bürokratieentlastungsgesetzes beschäftigt. Die bisher aufgestellten Eckpunkte sind zwar ein erster Schritt, doch nur ein durchdachtes Gesetz kann wirklich Abhilfe schaffen und die tägliche Arbeit der Handwerksbetriebe vereinfachen. Zu viel Bürokratie lähmt Wirtschaftszweige eher, als dass sie ihnen hilft. 

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