Spezial-Software für Fliesenleger

Angebote & Rechnungen schreiben und versenden, Abschlagszahlungen, Mahnwesen, Kunden- und Terminverwaltung ... alles im Griff mit Fortytools! Weniger Zeit mit Verwaltungskram, mehr Zeit für Ihre Kunden!

Mit Fortytools können Sie Ihre Büroarbeit ganz einfach erledigen. Ohne großen Schulungsaufwand können Sie sofort produktiv loslegen und Ihre Angebote und Rechnungen erstellen. Für Ihre Aufträge können Sie Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen und behalten so auch bei größeren Aufträgen den Überblick.

Mit der Einsatzplanung und Zeiterfassung planen und dokumentieren Sie alle Einsätze genau. Leistungsnachweise und Arbeitsscheine können daraus einfach erstellt werden. Die erfassten Zeiten können Sie zur Rechnungsstellung und vorbereitenden Lohnabrechnung weiterverarbeiten.

Was unsere Kunden über die Büro-Software fortytools sagen

"Die Mitarbeiter-Disposition ist großartig. Planung, Kontrolle und Abrechnung von Einsatzzeiten aus einem Guss."
Daniela Palmieri

Inhaberin, Hausmaid

"Endlich alle wichtigen Verwaltungsdaten an einer Stelle. Kundeninfos, Rechnungen, Mitarbeiter, alles."
Olaf Kloth

Geschäftsführer, clean one

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fortytools by zvoove ist die smarte Software speziell für Fliesenleger

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Fortytools läuft komplett im Internet-Browser: Keine Software-Installation, keine Probleme mit Updates. Einfach Einloggen und fertig. Von jedem internetfähigen Gerät.

Kostenlos und unverbindlich
Professionelle Rechnungen schreiben
Kunden-Daten verwalten
Mitarbeiter-Daten verwalten
Aufgaben- und Terminplanung
Professionelle Angebote schreiben
Einsätze planen und Zeiten erfassen

Über 500 zufriedene Kunden

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Aktuelle Informationen aus unserem Blog für Fliesenleger

Rechnungen unterschreiben - muss das sein?

Eine Frage, die sich häufig stellt, ist „muss ich Rechnungen unterschreiben, bevor ich sie an meine Kunden aushändige“. Die Antwort hierauf ist in allen Handwerken, sowie der Alltagshilfe, erst einmal einfach und lautet „Nein“. Allerdings gibt es verschiedene Gründe, weshalb häufig Wert auf unterschriebene Rechnungen gelegt wird. Auch auf die möglichen Risiken einer Unterschrift unter einer Rechnung gehen wir in diesem Artikel ein.

Die knappe Antwort zur möglichen Unterschriftspflicht hat ihren Ursprung im § 14 Abs. 4 UStG, welcher sämtliche zwingend in einer Rechnung vorhandenen Bestandteile aufführt. Die Unterschrift wird hier nicht als verpflichtend aufgeführt, weshal...

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Betrieb – Wann sind sie sinnvoll und worauf muss man achten?

Das berühmt-berüchtigte „Kleingedruckte“ hat seinen Weg aus Vertragsabschlüssen bei dubiosen Gebrauchtwagenkäufen und Mobilfunkverträgen in Fußgängerzonen in den Alltag geschafft. Jede Person die einmal Online eingekauft hat kennt die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese müssen bei jedem Kauf akzeptiert werden, man  liest sie sich  allerdings als Kunde meistens nicht detailliert durch. 

AGB sind auch für Gebäudereinigungsbetriebe von Nutzen, handelt es sich hierbei doch um Vertragsbedingungen für Dienstleistungen und Verkäufe, welche vorformuliert sind, für alle Kunden und Zulieferer verbindlich gelten und die Abschlüsse vereinheitlichen. Neben einem seriösen Eindruck ihres Betriebs, bieten Sie den Kunden die Möglic...

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Umsatzsteuersenkung 2020: Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung beschlossen, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% abzusenken. Daraus ergeben sich viele Fragen zur korrekten Rechnungsstellung, die wir hier beantworten wollen.

Wichtig: Dieser Artikel kann keine Beratung durch eine*n Steuerberater*in ersetzen und wir können keine Garantie für die hier vorgestellten Informationen übernehmen. Sprechen Sie immer direkt auch mit ihre*r Steuerberater*in!

Die vielleicht wichtigste Empfehlung vorab: Um die Abläufe zu vereinfachen, versuchen Sie nach Möglichkeit immer, alle bereits erbrachten Leist...

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Mehr zu Sicherheit und Verfügbarkeit

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Häufige Fragen - die wir gern beantworten

Kann ich jederzeit kündigen?

Bei monatlicher Zahlung können Sie Ihr Abonnement immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen und Ihre Daten mitnehmen. Bei jährlicher Zahlung können Sie ebenfalls jederzeit kündigen, hier entsprechend mit einer Frist von 30 Tagen zum nächsten Zahlungstermin.

Was geschieht mit meinen Daten?

Ihre persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zum Betrieb von fortytools verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Alles was Sie in fortytools eingeben, können Sie auch jederzeit wieder exportieren.

Kann ich jederzeit den Tarif wechseln?

Ja. Wenn Sie mehr Benutzer benötigen, können Sie einfach einen größeren Tarif auswählen und die neuen Benutzer direkt hinzufügen.

Muss ich nach der Testphase kündigen?

Nein. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Wenn Sie fortytools dauerhaft nutzen möchten, müssen Sie dies explizit bestätigen. Wenn Sie nichts tun, läuft Ihre Testphase aus und nach einer kurzen Frist löschen wir sämtliche Testdaten.

Wie erfolgt die Bezahlung von fortytools?

Der Lizenzpreis wird monatlich bzw. jährlich (je nach Zahlungsart) im Voraus fällig. Sie bezahlen ganz bequem per Lastschrift. Der Wechsel in einen anderen Tarif kann jederzeit erfolgen und wird tagesgenau abgerechnet.

Und wenn ich weitere Fragen habe?

Dann freuen wir uns auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne alle Fragen am Telefon oder per E-Mail.