Höhere Mindestlöhne ab 1. März 2016

Höhere Mindestlöhne ab 1. März 2016

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Ab Dienstag, den 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet höhere Mindestlöhne in der Gebäudereinigungsbranche. Der Stundenlohn in der Lohngruppe 1 für Innen- und Unterhaltsreinigung steigt dabei auf 9,80€ im Westen (einschließlich Berlin) und 8,70€ im Osten. Für die Lohngruppe 6, also Außen- und Glasarbeiten, werden künftig im Westen 12,98€ und im Osten 11,10€ pro Stunde gezahlt.

Grundlage für diese Änderung ist der Tarifvertrag vom 30. Oktober 2015, der von den Tarifvertragsparteien in der Gebäudereinigung geschlossen wurde. Durch einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Vertrag per Verordnung auf die ganze Branche auszuweiten, sind die ausgehandelten Löhne nun allgemeinverbindlich. Somit müssen zum Beispiel auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.

Der Lohn für die knapp 922.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigungsbranche liegt somit über dem gesetzlich geltenden Mindestlohn von 8,50€, der in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 gilt. Um den Arbeitsbedingungen einzelner Branchen gerecht zu werden, gelten derzeit jedoch in 16 Branchen verbindliche Mindestlöhne, die über dem Mindestlohn liegen.

Die Löhne für die Beschäftigten in der Reinigungsbranche steigen ab Januar 2017 dann erneut an: Für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten gelten dann Stundenlöhne von 10,00€ (West) bzw. 9,05€ (Ost), für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten werden 13,25€ im Westen bzw. 11,53€ im Osten gezahlt.


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