Tarifeinigung - Ab 2020 gleicher Lohn in Ost und West

Tarifeinigung - Ab 2020 gleicher Lohn in Ost und West

Die IG-Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks haben sich in der 6. Tarifverhandlungsrunde geeinigt und einen Abschluss für die mehr als 600.000 Gebäudereiniger/-innen erzielt. Für alle Beschäftigten steigen in den nächsten Jahren die Löhne an. Besonders stark werden die Erhöhungen  Ostdeutschland ausfallen - die Löhne werden dort bis 2020, zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit, auf West-Niveau angehoben.

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Die Erhöhung erfolgt in Stufen



Der Tarifvertrag sieht eine Ost-West-Angleichung der Löhne in vier Schritten vor. Im ersten Schritt werden die Löhne der Lohngruppe eins, in der rund 75 Prozent der Beschäftigten tätig sind, zum 1. Januar 2018 in Westdeutschland von 10,00 Euro auf 10,30 Euro angehoben und in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro. In den Jahren darauf folgen weitere Schritte zur Anpassung. Ab 1. Dezember 2020 sollen dann in Ost und West mindestens 10,80 Euro je Stunde gezahlt werden, somit wird eine 100%-Angleichung der Löhne Ost und West für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung erreicht.

West: Laufzeit: 01.01.2018 - 31.12.2020

Mindestlohntarifvertrag für Gebäudereiniger West ab 2018





Ost: Laufzeit: 01.01.2018 - 31.12.2020

Mindestlohntarifvertrag für Gebäudereiniger Ost ab 2018



Die erzielte Tarifeinigung bietet endlich eine Angleichung des West-/Ost-Lohngefälles, was 30 Jahre nach der Wiedervereinigung mehr als überfällig war. Jedoch bedeutet die Angleichung an das Westniveau, dass die Löhne in Ostdeutschland in 3 Jahren um ca. 25 % steigen werden. Die Mitarbeiter wird dieser enorme Lohnanstieg auf den ersten Blick sehr freuen, auf die Gebäudereinigungsunternehmer kommen einige Probleme zu:


Wer fängt die Kosten der um 25% gestiegenen Löhne auf?



Es ist allgemein bekannt, dass in der Gebäudereinigungsbranche die Margen nicht besonders hoch sind. Aus diesem Grund werden die gestiegenen Lohnkosten von den Gebäudereinigungsfirmen irgendwie kompensiert werden müssen.

Es wird sich daher nicht vermeiden lassen, den Kunden für die Dienstleistung "Gebäudereinigung" in Zukunft mehr Geld abzuverlangen. Gerade in Ostdeutschland wird der neue Mindestlohn einen signifikanten Anstieg der Kosten für Gebäudereinigung mit sich führen. Das wird bei Kunden nicht gerade auf Verständnis stoßen, sondern eher im Gegenteil zu großem Unmut führen. Sie werden sich unter Umständen fragen: Können wir uns den "Luxus" der Gebäudereinigung in ein paar Jahren überhaupt noch leisten?

Um nicht alle Kosten auf die Kunden umlegen zu müssen, besteht die Gefahr, dass die Gebäudereinigungsfirmen versuchen werden, die Kosten intern umzulegen.

Aber auch hier stellt sich die Frage nach der Umsetzbarkeit: das Arbeitspensum der Gebäudereiniger ist bereits am Limit und von ihnen kann nicht erwartet werden, dass sie in der vorgegebenen Zeit noch mehr Arbeit leisten sollten. Sprich, es besteht die Gefahr, dass die Qualität der Arbeit leiden könnte, da der Druck einfach noch größer wird. Da hält selbst die Freude an der Erhöhung des Gehalts nicht lange.

Die Angleichung des Mindestlohnes von Ost und West hätte in den letzten 30 Jahren bereits erfolgen müssen. Dass nun aber die Anpassung der Mindestlöhne in 3 Jahren umgesetzt werden muss, erscheint wenig sinnvoll. Es besteht einfach einfach die Gefahr, dass die Gebäudereinigungsunternehmen Kunden verlieren werden, da diese nicht einsehen werden, wesentlich mehr Geld für eine gleiche Leistung in relativ kurzem Zeitraum zu bezahlen.

 

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