Alles zu "Steuer" für Gebäudereiniger, Betreuungsdienste und Dienstleister

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Buchhaltung für Ihre Reinigungsfirma: So klappt die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Wer kennt es nicht? Das Monatsende naht und der Buchhalter fragt nach Belegen, Rechnungen, Kontoauszügen und Quittungen. Kurzum: Er will den Monatsabschluss machen und braucht dafür alle relevanten Dokumente. Sehen Sie schon unzählige kopierte Thermo-Kassenbons und ausgedruckte Kontoauszüge vor Ihrem inneren Auge?

Oder machen Sie sich sogar noch einmal im Monat mit einem Umschlag voller Dokumente auf den Weg zu Ihrem Buchhalter - und finden das wirklich nicht mehr zeitgemäß? Kennen wir. Weshalb wir überlegt haben, wie wir diesen Prozess online abbilden und so die Zusammenarbeit für alle Beteiligten erleichtern können.

Denn auch, wenn es sich gefühlt um einen Riesenstapel Papier handelt, den de...

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Subunternehmerrechnung ohne Umsatzsteuer als Gebäudereinigung

Arbeitet ein Gebäudereinigungsunternehmen als Subunternehmer für ein anderes Unternehmen, das ebenfalls Dienstleistungen im Gebäudereiniger-Bereich erbringt, erfolgt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz.

Die Leistungen werden vom ausführenden Unternehmen dann ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, der Rechnungsempfänger hat die anfallende Umsatzsteuer selber ans Finanzamt abzuführen.

Jede Subunternehmerrechnung, die von einem Gebäudereinigungsunternehmen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt wird, muss mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Umkehr der Umsatzsteuerschuld nach §13 b UStG vorliegt.

Die Subunternehmerregelung greift auch für

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Gebäudereinigung mit Kleinunternehmerreglung in Fortytools verwalten

Wenn Sie mit Ihrer Gebäudereinigung im vorigen Geschäftsjahr maximal 22.000 EUR Umsatz gemacht haben und im Laufenden die 50.000 EUR Umsatzgrenze, voraussichtlich, nicht überschreiten werden, können Sie Ihrem Finanzamt mitteilen, dass die Kleinunternehmerregelung nach §19 des UStG in Anspruch nehmen und auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangsrechnungen verzichten.

Ihr Fortytools-Mandant ist am Anfang nicht für die Kleinunternehmerregelung ausgelegt, Sie können ihn aber mit wenigen Klicks umkonfigurieren:

Legen Sie zunächst im Einstellungen & Vorgaben-Bereich ein Fibu-Konto an und schlüsseln Sie es mit 0% Umsatzsteuer:


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