Alles zu "Steuer" für Gebäudereiniger, Betreuungsdienste und Dienstleister

Aktuelle News aus der Branche, immer direkt informiert.

Die BIV-Umfrage, die Einschränkung der Befristigungsregeln bei Arbeitsverträgen und die Folgen fürs Gebäudreiniger-Handwerk

Der Bundesinnungverbad des Gebäudreiniger-Handwerks, BIV, hat seine alljährliche Frühjahrsumfrage durchgeführt, das Ergebnis zeigt auf, dass unter den befragten Unternehmen Unzufriedenheit bezüglich der Regierungsarbeit der Großen Koalition herrscht. Vor allem in den Bereichen der befristeten Arbeitsverträge, der Steuer- und Sozialabgabenpolitik sowie den als negativ für die Branche empfundenen Ausrichtungen der Umwelt- und Verkehrspolitik wurde von den BIV-Mitgliedern ein schlechtes Zeugnis für die Schwarz-Rote Regierung ausgestellt, welcher eine „Anti-Mittelstandspolitik“ vorgeworfen wird.

Der Koalitionsvertrag

In der vorliegenden Ausgabe des Blogs, auch im Zusammenhang mit

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Zeiterfassung in der Gebäudereinigung

 ...mit Hilfe geeigneter Software geht es leichter...


 
Arbeitgeber in der Gebäudereinigungsbranche sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitszeitnachweise für die einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Hierbei wird der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst und der Arbeitgeber hat diese spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.


Die Form der Arbeitsaufzeichnung überlässt das Gesetz dem Arbeitgeber, sie können sowohl elektronisch als auch schriftlich geführt werden. Lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ...

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Ist Ihre Rechnungsstellung GoBD-konform?

Seit dem 1. Januar 2017 gelten die GoBD in vollem Umfang. Diesen Satz dürfte so gut wie jeder Unternehmer in den letzten Wochen einmal gehört haben. Doch was heißt GoBD eigentlich? Wen betreffen die neuen Regelungen des Bundesfinanzministeriums und was ändert sich ganz konkret für Reinigungsunternehmen?

"GoBD": Buchführung im digitalen Zeitalter


GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Die neuen Regeln...

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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mehr Ermäßigungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Welche das sind, bestimmt §35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Ganz grob lässt sich festhalten, dass alles, was Sie selbst zu Hause erledigen könnten, wofür Sie aber stattdessen eine Haushaltshilfe, einen Hausmeister, Handwerker o. ä. einstellen, steuerlich absetzbar ist.

Nun wurde das Anwendungsschreiben zu Paragraph 35a umfassend überarbeitet. Durch diese vom Bundesfinanzministerium eingeführten Neuerungen können künftig z. B. Lohnkosten für den Winterdienst vor der eigenen Haustür abgesetzt werden.&nbs...

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Neu bei Fortytools: Artikel ohne Mehrwertsteuer ausweisen

Ab sofort können in Rechnungen auch Artikel ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Bisher war es lediglich bei Leistungen wie Unterhalts-oder Büroreinigungen möglich, diese ohne Mehrwertsteuer auszuweisen – um beispielsweise Subunternehmer-Rechnungen erstellen zu können. Jetzt lassen sich aber auch Artikel mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% ausweisen.

Dies bringt vor allem Erleichterungen für diejenigen unserer Kunden mit sich, die Artikel ins EU-Ausland wie z. B. Österreich liefern und somit

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Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen

Haushaltsnahe Dienstleistungen können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden. Grundsätzlich trifft das für alles zu, was Sie selbst zu Hause erledigen könnten, wofür Sie aber stattdessen eine Haushaltshilfe, einen Hausmeister, Handwerker o. ä. einstellen. Welche Vorgaben außerdem erfüllt sein müssen, haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst.

Die rechtliche Grundlage für das Absetzen bestimmter Dienstleistungen von der Steuer findet sich in § 35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Hier wird zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie Handwerkerleistungen nochmals unterschieden. Denn abhängig von der Einordnung in die jeweilige Kategorie gelten unterschiedliche Höchstbeträge für die Berücksic...

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Buchhaltung für Ihre Reinigungsfirma: So klappt die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Wer kennt es nicht? Das Monatsende naht und der Buchhalter fragt nach Belegen, Rechnungen, Kontoauszügen und Quittungen. Kurzum: Er will den Monatsabschluss machen und braucht dafür alle relevanten Dokumente. Sehen Sie schon unzählige kopierte Thermo-Kassenbons und ausgedruckte Kontoauszüge vor Ihrem inneren Auge?

Oder machen Sie sich sogar noch einmal im Monat mit einem Umschlag voller Dokumente auf den Weg zu Ihrem Buchhalter - und finden das wirklich nicht mehr zeitgemäß? Kennen wir. Weshalb wir überlegt haben, wie wir diesen Prozess online abbilden und so die Zusammenarbeit für alle Beteiligten erleichtern können.

Denn auch, wenn es sich gefühlt um einen Riesenstapel Papier handelt, den de...

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Subunternehmerrechnung ohne Umsatzsteuer als Gebäudereinigung

Arbeitet ein Gebäudereinigungsunternehmen als Subunternehmer für ein anderes Unternehmen, das ebenfalls Dienstleistungen im Gebäudereiniger-Bereich erbringt, erfolgt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz.

Die Leistungen werden vom ausführenden Unternehmen dann ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, der Rechnungsempfänger hat die anfallende Umsatzsteuer selber ans Finanzamt abzuführen.

Jede Subunternehmerrechnung, die von einem Gebäudereinigungsunternehmen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt wird, muss mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Umkehr der Umsatzsteuerschuld nach §13 b UStG vorliegt.

Die Subunternehmerregelung greift auch für

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Gebäudereinigung mit Kleinunternehmerreglung in Fortytools verwalten

Wenn Sie mit Ihrer Gebäudereinigung im vorigen Geschäftsjahr maximal 22.000 EUR Umsatz gemacht haben und im Laufenden die 50.000 EUR Umsatzgrenze, voraussichtlich, nicht überschreiten werden, können Sie Ihrem Finanzamt mitteilen, dass die Kleinunternehmerregelung nach §19 des UStG in Anspruch nehmen und auf den Ausweis der Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangsrechnungen verzichten.

Ihr Fortytools-Mandant ist am Anfang nicht für die Kleinunternehmerregelung ausgelegt, Sie können ihn aber mit wenigen Klicks umkonfigurieren:

Legen Sie zunächst im Einstellungen & Vorgaben-Bereich ein Fibu-Konto an und schlüsseln Sie es mit 0% Umsatzsteuer:


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