Alles zu "Mindestlohn" für Gebäudereiniger, Betreuungsdienste und Dienstleister

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Tarifeinigung - Ab 2020 gleicher Lohn in Ost und West

Die IG-Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks haben sich in der 6. Tarifverhandlungsrunde geeinigt und einen Abschluss für die mehr als 600.000 Gebäudereiniger/-innen erzielt. Für alle Beschäftigten steigen in den nächsten Jahren die Löhne an. Besonders stark werden die Erhöhungen  Ostdeutschland ausfallen - die Löhne werden dort bis 2020, zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit, auf West-Niveau angehoben.

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 ...

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Kalkulation von Stundensätzen: Einmal durchgerechnet

Schon ab 12,90€ eine Reinigungskraft buchen! Werbungen von Portalen, die Putzkräfte zu solchen und ähnlichen Stundensätzen vermitteln, sieht man derzeit überall: Auf großflächigen Plakaten oder im Internet, häufig in Neonfarben und meist prominent platziert. Vor allem Privatkunden sollen mit diesen Angeboten erreicht und überzeugt werden.

Doch so attraktiv der Preis zunächst klingt, fragt sich doch jeder, der sich schon einmal mit Tarifverträgen und Sozialversicherungsabgaben befasst hat, sofort : Wie kann das funktionieren? Wie kommt man bei einem tariflichen Stundenlohn von 9,80€ (

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Lohngleichheit Ost-West lässt auf sich warten

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Bis zum 1. Januar 2019 sollten in Ost und West gleiche Löhne gelten. So lautete zumindest die Vereinbarung, die 2011 zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks getroffen worden war. Doch soll es die...

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Reinigung braucht ein System: Was, wann und wie oft?

Reinigungsunternehmen stehen bei der Ausschreibung von Reinigungsaufträgen häufig vor der Herausforderung, sich gegenüber deutlich günstigeren Anbietern durchzusetzen. Dem Kunden, dem das Know-How der Branche fehlt, fällt es wiederum häufig schwer, die Unterschiede in den Angeboten zu erkennen und zu verstehen - weshalb er sich letztlich oft nach dem Preis richtet.

Dass die Auftraggeber mit dem Ergebnis dann oft unzufrieden sind, ist für den Sachverständigen nicht überraschend. Kunden, die sich für Angebote entscheiden, bei denen Flächen pauschal kalkuliert werden, müssen häufig nicht genau bzw. gar nicht definieren, was wie häufig und wie gründlich gereinigt werden soll. Dementsprechend groß ist dann aber auch die Gefahr, dass si...

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Höhere Mindestlöhne ab 1. März 2016

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Ab Dienstag, den 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet

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Schlagen Putz-Plattformen neue Wege ein?

Mit „Book A Tiger“ hat kürzlich einer der großen Putzdienst-Vermittler entschieden, entgegen seiner bisherigen Strategie hunderte Reinigungskräfte fest einzustellen. Bislang hatte das Berliner Start-Up, genau wie deren Mitstreiter Helpling, CleanAgents & Co., größtenteils auf freie Mitarbeiter gesetzt.

Die Geschäftsmodelle der Plattformen, die in den letzten Jahren immer stärker auf den Markt gedrängt sind, ähneln sich im Großen und Ganzen: Der Kunde bucht bequem und innerhalb weniger Minuten online eine Reinigungskraft. Voraussetzung, um als Putzkraft vermittelt zu werden, ist hierbei in der Regel die Vorlage eines Gewerbescheins. Sprich, die Portale vermitteln fast au...

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Am 1. Januar tritt die Minijob-Reform in Kraft

Für Minijobber treten mit dem Beginn des neuen Jahres einige neue Regelungen in Kraft. Zum einen wird neu bestimmt, was ein Minijob überhaupt ist: Von 400 Euro monatlich wird das zulässige Entgelt auf 450 Euro angehoben – damit ist das Durchschnittsgehalt bei zwölf Monaten durchgängiger Beschäftigung gemeint, das sind höchstens 5400 Euro jährlich. Als Grund für die Anhebung nennt die Bundesregierung, dass die 400-Euro-Regelung unverändert seit 2003 bestünde, während die Gehälter ringsherum und Lebenshaltungskosten gestiegen seien.

Die zweite wichtige Neuregelung betrifft die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers. War es bislang so, dass sich Minijobber freiwillig für die Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten konnten, wird das Prinzip ab dem ...

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