Alles zu "Tarifvertrag" für Gebäudereiniger, Betreuungsdienste und Dienstleister

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Höhere Mindestlöhne ab 1. März 2016

Update: am 4.11.2020 einigten sich der Bundesinnnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag. Der Mindestlohn wird in drei Stufen um insgesamt 11% steigen: ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %) und ab 2023 auf 12 € (+3,9 %) pro Stunde. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Ab Dienstag, den 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet

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