E-Mails GoBD-konform speichern
Die Verdrängung des Briefes durch E-Mails als Hauptmedium für den Korrespondenzverkehr lässt auch deren korrekte Aufbewahrung zu einem wichtigen Thema für jeden Handwerksbetrieb werden. Denn genau wie bei Papierpost, ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, steuerlich relevante E-Mails bis zu 10 Jahre lang aufzubewahren.Hierbei gibt es eine ganze Menge zu beachten, denn die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln die richtige Archivierung genaustens. Hierunter fallen Inhalte wie Rechnungen, Lieferscheine, Material- und Lagerlisten, Lohnabrechnungen etc. Nach den GoBD ist E-Mail nicht gleich E...