Bewirtungskosten - Speis und Trank steuerlich gewinnbringend berücksichtigen
Einen Geschäftsfreund zum Essen einladen und die Betriebskosten von der Steuer abziehen, das ist geschäftsfördernd und auch noch gut für die Finanzen. Doch welche Regeln gelten hier, wann darf wieviel geltend gemacht werden und wie geht die Reklamation der Bewirtung von Kunden und Mitarbeitern von statten?Als Bewirtungskosten gelten „Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln“ hierbei darf bei der Bewirtung von Kunden bis zu 70% des Betrags steuerlich als Betriebskosten geltend gemacht werden. Ausgaben für Produkte und Waren, welche dem Geschäftspartner/potenziellen Kunden zu Test Zwecken zur Verfügung gestellt werden gelten hingegen als Werbeaufwendungen und sind zu 100% abziehbar.