IK-Nummer/Institutionskennzeichen für Alltagshilfe- und Betreuungsdienste – was ist das und wie kann man es beantragen
Jedes im Gesundheitswesen tätige Unternehmen, wie z.B. Pflege-/ Betreuungsdienste, kann Abrechnungen an die Krankenkassen mit elektronischer Datenverarbeitung durchführen. Hierfür bedarf es eines Institutionskennzeichens (IK) welches bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragt werden kann.Das IK ist eine aus neun Ziffern bestehende Zahl, welche in ganz Deutschland einheitlich gültig ist, es hilft einerseits den Unternehmen bei der Abrechnung mit den Kassen und sichert andererseits ein Stück weit die Qualität der erbrachten Leistungen, da nur mit IK registrierte Unternehmen und Einrichtungen auf elektronischem Wege bei Krankenkassen abrechnen können (SGB V-§239).Wann habe ich Anrecht auf ein Institutionske...