Rechtliche Fallstricke bei der Mitarbeitersuche
Bei der Personalsuche sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten und einzuhalten, andernfalls kann schnell Ärger drohen und Kosten entstehen. Zunächst sind bei der Stellenausschreibung die Vorgaben des AGG einzuhalten. Es gilt der Grundsatz, dass keine Bevölkerungsgruppe bei der Ausschreibung einer Stelle benachteiligt werden darf. Dem Arbeitgeber ist jegliche Benachteiligung von Stellenbewerber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Verstößt eine Stellenanzeige gegen das im AGG formulierte Benachteiligungsverbot, können alle nicht berücksichtigten Bewerber Sch...