Minijobs in der Gebäudereinigung - Last oder Notwendigkeit
Die Konditionen der geringfügigen Beschäftigung, auch als Mini- oder 450€-Jobs bekannt, lösten in letzter Zeit eine Debatte aus. Verschiedene Vertreter aus Wirtschaft und Politik meldeten sich ebenfalls zu Wort. Auch die Reinigungsbranche drückte ihren Standpunkt zur Thematik aus. Im heutigen Blogbeitrag wollen wir auf die aktuelle Situation der Minijobs und die Kritik an dieser eingehen.Die aktuelle Gesetzeslage der geringfügigen Beschäftigung ist folgende: Geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Die Minijobber sind weder kranken- noch a...