Für Minijobber treten mit dem Beginn des neuen Jahres einige neue Regelungen in Kraft. Zum einen wird neu bestimmt, was ein Minijob überhaupt ist: Von 400 Euro monatlich wird das zulässige Entgelt auf 450 Euro angehoben – damit ist das Durchschnittsgehalt bei zwölf Monaten durchgängiger Beschäftigung gemeint, das sind höchstens 5400 Euro jährlich. Als Grund für die Anhebung nennt die Bundesregierung, dass die 400-Euro-Regelung unverändert seit 2003 bestünde, während die Gehälter ringsherum und Lebenshaltungskosten gestiegen seien.
Die zweite wichtige Neuregelung betrifft die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers. War es bislang so, dass sich Minijobber freiwillig für die Einzahlung in die Rentenversicherung verpflichten konnten, wird das Prinzip ab dem ...