Leitfaden für die Nutzung von Dienstwagen
Zunächst muss der Arbeitgeber entscheiden, ob und inwieweit er dem Arbeitnehmer gestatten will, den Firmenwagen auch privat zu nutzen, da dies weitreichende Folgen haben kann. Ein grundsätzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Firmenwagen, einen bestimmten Wagentyp und eine bestimmte Nutzung besteht zunächst nicht, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag entsprechend geregelt. Es kann sich im Einzelfall aber z.B. durch betriebliche Übung oder aus betrieblichen Verei...