Unterschiede zwischen Rechnungen und Gutschriften
Abrechnungen durch den Leistungsempfänger / Kunden müssen seit dem 01. Januar 2013 als Gutschriften bezeichnet werden, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Vorher war auch die Bezeichnung als Rechnung möglich. Betreibt zum Beispiel ein Softwarehersteller ein Partnerprogramm, so weiß er, welche Aufträge durch vermittelten Homepage-Besucher zu Stande gekommen sind und kann für die anfallenden Provisionen Gutschriften erstellen. Hierbei handelt es sich um Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn und es sollte zwingend auch die Bezeichnung Gutschrift verwendet werden, sonst könnte das Finanzamt den Vorsteuerabzug in Frage stellen.