Gehaltspfändung von Arbeitnehmern
Während der Umgang mit gepfändeten Arbeitslöhnen in größerer Unternehmen zur täglichen Arbeit gehört, haben kleinere Unternehmen häufig Schwierigkeiten nach der Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses richtig zu reagieren. Zunächst besteht eine Pflicht des Arbeitgebers zur Mitwirkung, er muss den pfändbaren Arbeitslohn richtig ausrechnen und haftet unter Umständen für Fehler bei der Auszahlung.