Wohin mit dem Resturlaub?
Entgegen der verbreiteten Vermutung, dass Resturlaub immer erst am 31. März des darauffolgenden Jahres erlischt, ist dies nicht immer der Fall. Denn eigentlich ist vorgesehen, dass der Urlaub innerhalb des entsprechenden Kalenderjahres genommen wird. Welche Ausnahmen es gibt und worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen, erfahren sie hier.