Arbeitsschutzbelehrung im Gebäudereinigerhandwerk
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, alle Ihre MitarbeiterInnen in Arbeitssicherheit zu unterweisen. Hierbei muss auf allgemeine Berufsrisiken sowie auf die spezifischen Aspekte des eigenen Unternehmens eingegangen werden, denn jeder Betrieb und jede Branche haben ihre spezifischen Risiken und Gefahren für die Sicherheit der Belegschaft. Sollten Sie die Unterweisung unterlassen, können Ihre MitarbeiterInnen - im Schadensfall nach Unfällen -Schadensersatzforderungen stellen.Der Arbeitsschutz spielt bei der Vermeidung von Unfällen eine sehr wichtige Rolle, handelt es sich hierbei doch um die angemessene Planung und Realisierung von Abläufen, welche deren Vorbeugung dienen und Ihre Angestellten langfristig vor Gesund...