Dokumentationspflicht für Rechnungen nach den GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) regeln die richtige Archivierung. Hierunter fallen Inhalte wie Rechnungen, Lieferscheine, Material- und Lagerlisten, Lohnabrechnungen etc. Dies gilt sowohl für digitalisierte Papierdokumente als auch für digitale Dokumente. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Archivierung von Rechnung achten müssen, damit ihr Betreuungsdienst, Gebäudereinigungsunternehmen oder Handwerksbetrieb bei Prüfungen keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt.