Ersthelfer im Betrieb - Das müssen Sie beachten.
Betriebliche ErsthelferInnen sind in jedem Betrieb mit mehr als zwei Personen gesetzlich verpflichtend. Vor allem im Handwerk, wo häufig ein hohes Gefahrenrisiko besteht, ist ihre Anwesend sehr wichtig. Theoretisch kann jeder Mitarbeiter zur für Erste Hilfe Zuständigen Fachperson ausgebildet werden. Wo das geht und was es zu beachten gibt erfahren Sie in diesem Artikel.Laut der Publikation Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, ab einer Größe von mindestens zwei ArbeitsnehmerInnen eine/n betrieblichen ErsthelferIn zu stellen, welcher im Ernstfall die Erstversorgung der/des verunfallten KollegIn übe...